Gericht spricht Strato-Kunden Schadensersatz zu
Der in München ansässige Kläger hatte Anfang 2000 bei Strato ein Premium-NT-Paket bestellt. Um im Internet Konzertkarten verkaufen zu können, richtete er mit eigenen CGIs einen Online-Shop ein. Als sich das Angebot herumsprach und auch die Fernsehzeitschrift Hörzu im Rahmen von Last-Minute-Weihnachtsgeschenken berichtete, nahm die Zahl der Seitenaufrufe zu. Am 14.12.00 wurde sein Shop mittags ohne Vorwarnung vom Netz genommen. Hierauf wies der Kläger telefonisch hin. Auch am Folgetag rief er bei Strato an und erhielt die Information, dass sein Shop binnen weniger Stunden wieder verfügbar sei. Tatsächlich geschah dies jedoch erst am 20.12.00.
Für den Kunden, auf dessen Angebote in der Presse hingewiesen wurde, bedeutete dies einen nicht unerheblichen Umsatzausfall, so IG4 - die Interessengemeinschaft Internet User. Er schaltete einen Anwalt ein, der gegenüber Strato einen Erlösausfall in Höhe von 19.200,- DM (rund 9.796,- Euro) geltend machte. Strato wies die Forderung zurück und machte auf die AGBs aufmerksam, in denen es heißt, man könne Inhalte sperren, sofern das Regelbetriebsverhalten der Server belastet werde. Den Schaden ermittelte der Kläger anhand eigener, belegbarer Umsatzstatistiken aus den Monaten vor und nach dem Vorfall.
Das Gericht vertrat die Ansicht, dass ein Hosting-Vertrag dem Mietrecht gleichzusetzen sei. Daher sei ein Schadensersatzanspruch dann gegeben, wenn eine vermietete Sache einen Mangel zu Beginn der Mietzeit oder in der Folgezeit aufweist und der Vermieter dieses zu vertreten hat. Strato hätte, nachdem der Kunde über den Mangel infomiert hatte, den Mangel beseitigen müssen. Hierzu sagte das Gericht in seinem Urteil, dass dies ggf. auch durch Erweiterung der Serverkapazitäten zu erfolgen hätte, da vertraglich keine Beschränkung des Zugriffsumfangs vereinbart war.
Strato hat nunmehr einen Monat Zeit, das Urteil anzufechten. Der Shop des Klägers befindet sich nach Angaben der IG4 - Interessengemeinschaft Internet User seit Dezember 2000 bei einem anderen Hoster.