Filesharing-Software KaZaA vorläufig nicht mehr zum Download
Am 17. Januar 2002 gab es eine gerichtliche Anhörung bezüglich der Interpretation einer Entscheidung vom 29. November 2001. Richter Mr. R. Orobio de Castro, seines Zeichens Präsident des Amsterdamer Gerichtshofs, verfügte, dass KaZaA BV "entsprechende Maßnahmen" ergreifen muss, um die mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen seitens der KaZaA-Nutzer zu beenden. Bei Nichtbefolgung drohen KaZaA 45.000 Euro Strafe pro Tag. Aus diesem Grund hat sich KaZaA entschieden, die weltweite Distribution seiner Software zu beenden und beschreibt dies als "den weitreichsten Schritt, den man sich vorstellen kann".
Allerdings bezweifelt KaZaA, dass der Richter bei seinem Urteilsspruch vom 29. November 2001 diese drastische Maßnahme gemeint hat. Immerhin sei ein Verbot der Distribution der Software im Grunde eine Beendigung der Aktivitäten von KaZaA. Außerdem könne der Richter nicht international rechtsprechen und so müsse seine Entscheidung auf die Niederlande beschränkt sein.
Auf Geheiß des Richters hat Buma/Stemra wieder die Lizenzverhandlungen mit KaZaA aufgenommen. Kommt es zu einer Einigung, könnte KaZaA den Musiktausch zwischen seinen Nutzern legalisieren. Wie das resultierende Geschäftsmodell aussehen würde, verkündete KaZaA noch nicht. Buma/Stema hat sich am 17. Januar 2002 entschieden, trotz der Verhandlungen auch Schadensersatzansprüche gegenüber KaZaA geltend zu machen, was KaZaA "sehr bedauert". Am 31. Januar 2002 soll ein abschließendes Urteil gesprochen werden.
KaZaA setzt die Peer-to-Peer-Technologie "P2P Stack" des niederländischen Softwareanbieters FastTrack ein, ebenso wie die Filesharing-Gemeinschaften Consumer Empowerment, Grokster und MusicCity, deren Nutzer damit auch über die verschiedenen Filesharing-Angebote hinweg tauschen können. Gegen Consumer Empowerment, Grokster und MusicCity reichten 29 der größten Medienunternehmen eine Sammelklage ein.
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