Reg TP: Kein gesonderter Regionalmarkt in Berlin
Telekom muss sich Geschäftskunden-Tarife in Berlin weiterhin genehmigen lassen
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat am 16. Januar 2002 entschieden, dass die Entgelte der Deutschen Telekom AG für das Angebot von Anschlüssen und Sprachtelefondienstleistungen für Geschäftskunden in Berlin auch weiterhin der Genehmigungspflicht unterliegen. Die Telekom hatte beantragt, festzustellen, dass der Regionalmarkt Berlin hinsichtlich der Geschäftskundenangebote für Anschlüsse und über diese vermittelte nationale und internationale Verbindungen nicht mehr marktbeherrschend sei. Damit wären die Tarife der Telekom in diesem Bereich nicht mehr genehmigungspflichtig gewesen.
"Erstmals hatte sich die Regulierungsbehörde mit der für die zukünftige Marktentwicklung wichtigen Fragestellung auseinander zu setzen, ob und inwieweit sich im Hinblick auf das Angebot von Sprachtelefondienstleistungen lokale bzw. regionale Märkte abgrenzen lassen. Als Ergebnis einer von der Regulierungsbehörde breit angelegten und sehr kontrovers geführten öffentlichen Diskussion zu diesem Thema war festzustellen, dass sich allgemeinverbindliche Festlegungen nicht treffen lassen. Maßgeblich ist insoweit auch weiterhin die Entscheidung im Einzelfall", so Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.
Im konkreten Fall sei die Regulierungsbehörde zu der Entscheidung gekommen, dass sich ein räumlich auf die Region Berlin beschränkter Markt für Anschlüsse und die über diese vermittelten nationalen und internationalen Sprachtelefondienstverbindungen nicht abgrenzen lasse, da sich derzeit in Berlin gegenüber dem übrigen Bundesgebiet keine signifikant unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen feststellen ließen.
"Entgegen der Auffassung der Deutschen Telekom AG kann auch die im Vergleich zu anderen Regionen höhere Anzahl der in Berlin tätigen Anbieter von Teilnehmeranschlüssen und Ortsverbindungen die Homogenität der Wettbewerbsbedingungen nicht in Frage stellen, da diese bislang auch in Berlin keine hohen Marktanteile gewinnen konnten. Eine unterschiedliche Absatzstrategie der Anbieter von Orts- und Fernverbindungen speziell für den Raum Berlin liegt nicht vor. Dies gilt auch für Fern- und Auslandsverbindungen", so Kurth weiter.
Zudem habe die Regulierungsbehörde festgestellt, dass ein rechtlich eindeutig abgrenzbarer Markt für Geschäftskundenangebote nicht bestehe. Dass Geschäftskunden auf Grund ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse (andere Volumina, andere Tarifzeiten) möglicherweise in den Genuss günstigerer Tarife kommen könnten, sei nach Auffassung der Regulierungsbehörde keine Begründung für einen eigenständigen Markt.
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