Kommt das EU-weite Spam-Verbot?
Diese Zustimmungspflicht für elektronische Direktwerbung, das so genannte "Opt-in", ist einer der wichtigsten Beschlüsse des EU-Rates zum Konsumentenschutz. Ausgenommen von der neuen Regelung sind bereits bestehende Geschäftsbeziehungen. So darf zum Beispiel ein Versandhändler seinen Kunden weiterhin elektronische Werbung schicken. Aber auch sie können es jederzeit ablehnen, künftig solche Botschaften zu erhalten. Komplett verbieten will der EU-Rat solche Direktwerbung, bei der der Absender nicht eindeutig erkennbar ist.
Auch die Betreiber von Websites im Internet müssen sich auf Änderungen einstellen. Sie sollen künftig ihre Nutzer darüber informieren, wenn sie so genannte "Cookies" einsetzen, kleine Dateien, die vom Website-Anbieter auf der Festplatte des Nutzers gespeichert werden. Die Nutzer sollen auch auf ihr Recht hingewiesen werden, den Einsatz der Cookies abzulehnen ("Opt-out"-Lösung).
In Kürze wird sich das Europäische Parlament in zweiter Lesung mit dem gesamten Thema befassen.