Netzsperren in NRW: Unterschriften gegen Reglementierungen
Neben unzähligen anderen Beiträgen hat dort Dr. Böttcher einen offenen Brief www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/ubb/Forum9/HTML/000045.html(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht. Dieser wurde zur Protest-Unterschriftenliste auf der Homepage des Regierungspräsidenten. Innerhalb weniger Tage haben bisher 104 Personen auf der Homepage "in der Höhle des Löwen" Büssow diesem Brief zugestimmt.
Büssow wehrt sich gegen den Zensur-Vorwurf, schweigt sich aber darüber aus, wieso rechtsextreme Sites zu sperren seien, linksextreme aber nicht.
Die Frage, was mit dem Begriff "rechtswidrige Inhalte" gemeint ist, scheint sich nicht so schnell beantworten zu lassen - es könnten auch Warezsites, Anbieter von hier zu Lande apothekenpflichtigen Arzneien, markenrechtlich geschützte Produkte und Ähnliches sein. Ob dann auch die jeweiligen Rechteinhaber oder andere Institutionen ein Recht darauf haben, dass diese Seiten für NRW-Einwohner nicht mehr über das Internet zu beziehen sind?
Wenn eine solche Information, die Rechte hiesiger Firmen und Verbände verletzt, auf deren Wunsch nicht gesperrt wird, könnte man den Rechtsweg beim Verwaltungsgericht Düsseldorf beschreiten. Kein geringerer als Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth denkt, dass Idee zur Sperrung einzelner Internetseiten nicht nur unsinnig, sondern auch in der Rechtspraxis nicht durchführbar ist.