dmmv richtet Schlichtungsstelle für die IT-Branche ein
Ziel einer solchen Schlichtungsstelle ist die Vermeidung langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen, so der dmmv. Vor einigen Jahren noch kein Thema, setzt sich heute zunehmend die Erkenntnis durch, dass außergerichtliche Streitschlichtung sinnvoll ist. Dabei gehe es zum einen um die Anpassung der "Streitkultur" an die Bedürfnisse der Branche, die den oft fehlenden Dialog wieder zunehmend fördere, und zum anderen um die Entlastung der Justiz. So müsse sich diese beispielsweise in Nordrhein Westfalen etwa mit 130.000 gerichtlichen Verfahren im Jahr beschäftigen, die allein im unteren Streitwertbereich bis 1.200 DM liegen.
In der "Digital Economy", wie der dmmv die oben beschriebene Zielgruppe benennt, mit ihren kurzen Innovationszyklen komme noch der entscheidende Aspekt der Zeitersparnis bei einem Schlichtungsverfahren hinzu: "Es kann nicht sein, dass auf Grund von langwierigen Gerichtsprozeduren die Einführung eines Produktes oder einer Anwendung derart verzögert wird, dass der Wert der Innovation am Ende drastisch minimiert wird", so Alexander Felsenberg, Vizepräsident und Geschäftsführer des dmmv. Mit einer Schlichtungsstelle als eine Art Katalysator könnten Probleme hingegen vielfach schneller und damit kostengünstiger aus dem Weg geräumt werden und damit auch ein echter Hemmfaktor – nämlich die Verzögerung oder gar Behinderung einer Produktweiterentwicklung oder Markteinführung durch langwierige Gerichtsverfahren, heißt es vom dmmv.
Ferner gelte in der Medienwelt das Sprichwort "Man sieht sich immer zwei Mal" in besonderem Maße. Die Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch konstruktive Lösungsansätze, die unter Schlichterleitung gemeinsam mit den Parteien erarbeitet werden sollen, führe demnach dazu, dass künftige Geschäftsbeziehungen nicht notwendigerweise durch einen Rechtsstreit belastet würden.
"Prinzipiell kann man sagen, dass durch die Schlichtung dasselbe Ziel wie in einem Gerichtsverfahren, nur fachkompetenter und schneller erreicht werden kann, wenn die streitenden Parteien zuvor vereinbaren, dass der Schiedsspruch bindend ist (Schiedsvereinbarung)", erklärte der Leiter der dmmv-Schlichtungsstelle, Rechtsanwalt Jens Röhrborn. So sei es möglich, diese Vorgehensweise einer außergerichtlichen Schlichtung bereits zu Beginn einer Geschäftsbeziehung zu vereinbaren. Einen Kunden, den man behalten möchte, zerre man schließlich nicht unbedingt gleich vor Gericht. Eine Schlichtung findet zudem immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wer also seine Streitigkeiten nicht gleich im Licht der Öffentlichkeit austragen möchte, ist laut dmmv mit einer Schlichtungsstelle gut beraten.
Der Fokus der dmmv-Schlichtungsstelle liegt dabei auf Rechts- und Vertragsverhältnissen der Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik, Rechts- oder Wettbewerbsschutz bei Multimediaprodukten und -dienstleistungen sowie bei Software, E-Commerce und Inhalten (Content), Arbeitsverhältnissen und Verträgen mit freien Mitarbeitern und Fragen der Bewertung von Software und anderen Immaterialgüterrechten.
Die neue Schlichtungsstelle steht dmmv-Mitgliedern offen, zumindest eine der Streitparteien muss Verbandsmitglied sein. Jede Partei trägt ihre Kosten selbst. Die Verfahrenskosten (Kosten des Schlichtungsteams und der Geschäftsstelle) tragen die Parteien zu gleichen Teilen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostenordnung für die Schlichtungsstelle des dmmv.
Kontakt zur dmmv-Schlichtungsstelle(öffnet im neuen Fenster) gibt es über Frau Sabine Köster-Hartung, Tel. +49 (0)211 600 456-23, Fax. +49 (0)211 600 456-33, E-Mail: koester-hartung@dmmv.de.
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