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Reg TP hält Verfahren um Großhandels-Flatrate an

Regulierer vergibt Gutachten. Die Beschlusskammer 3 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat das Beschlusskammerverfahren zur Vorleistungs-Flatrate (OVF) zunächst ausgesetzt, um eine wie die Behörde mitteilte "sachgerechte Gesamtlösung für den Vorproduktmarkt der Onlinedienste in Deutschland zu schaffen."
/ Andreas Donath
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Zur Vorbereitung auf eine eventuelle netzbezogene Entscheidung soll unter Einbeziehung der kontroversen Standpunkte der Unternehmen kurzfristig ein Gutachten vergeben werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Umsetzung der gewonnenen Ergebnisse möglichst nicht durch langwierige gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen aufgehalten wird. Die kontrovers geführte Diskussion zur Vorleistungs-Flatrate soll durch ein neutrales Gutachten einer abschließenden Lösung zugeführt werden.

Diese Vorgehensweise eröffnet nach Angaben der Regulierungsbehörde die Möglichkeit, die Frage einer bislang nicht vorgesehenen Anschaltung auf einer höheren Netzebene und mögliche Auswirkungen auf das Internet-Verkehrsaufkommen mit der Entgeltfrage im Zusammenhang – wenn auch in getrennten Prüfungen – zu behandeln. Dies wird nach den zuletzt gewonnenen Erkenntnissen als ein sachgerechtes Vorgehen angesehen. Eine isolierte Entgeltentscheidung des Produktes der Vorleistungs-Flatrate hätte ggf. zu nicht mehr beherrschbaren Risiken und ungewollten Verschiebungen von Positionen im Wettbewerb führen können.

Damit folgt die Behörde auch der Linie zahlreicher Unternehmen, die Netzwerkdienstleistungen anbieten und im Laufe des Verfahrens Bedenken auf eine Beeinträchtigung eines chancengleichen Wettbewerbs vorgetragen hatten.


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