Student erzwingt Datenauskunft zu Office-XP-Registrierung
Bei der Registrierung kann man neben der Angabe des Landes auch personenbezogene Daten eingeben. Dazu gehören Name, Adresse und Telefonnummer. Bei der Speicherung von personenbezogenen Daten, auch wenn dies freiwillig erfolgt, sind in Deutschland die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes einzuhalten. Demzufolge müsste der Softwarenutzer eigentlich über Art, Umfang, Ort und Zweck der über ihn gespeicherten Daten gem. § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz informiert werden.
Gemäß § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz und § 7 Teledienstdatenschutzgesetz hat der Nutzer einen Anspruch auf Auskunft der über ihn gespeicherten Daten.
Vollkommen unklar ist, welche Daten Microsoft bei der Produktaktivierung über das Internet eigentlich speichert. In der Fernsehsendung "WISO" des ZDF vom 30.07.2001 ergaben Messungen bei einer Registrierung des Microsoft-Office-Programmpaketes eine Datenübertragung von 72 000 Zeichen. Microsoft selber räumt auf seiner Internetseite eine Übertragung von 3000 Zeichen ein.
Nachdem die Klage zugestellt worden war, erteilte Microsoft die geforderte Auskunft und sagte nach Angaben des betreuenden Anwaltes des Klägers zu, die Kosten für die Klage zu übernehmen.
Die konkreten Daten, die Microsoft speichert und die Auskunft, die vorliegend erteilt wurde, sind auf der Webseite www.internetrecht-rostock.de/SNewsH/Daten.html(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht worden.
Da die Daten verschlüsselt übertragen werden, besteht jedoch keine Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt dieser Angaben zu überprüfen. Insbesondere bleiben nach Angaben des Klägeranwaltes angesichts der Datenmenge, die bei der Registrierung gemessen wurde, Fragen offen.
Gemäß § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz sowie § 7 Teledienstdatenschutzgesetz hat jeder einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Microsoft über die dort über ihn gespeicherten persönlichen Daten, wenn man sich für ein Microsoftprodukt registriert hat. Unter internetrecht-rostock.de/SNewsH/Anschreiben.txt(öffnet im neuen Fenster) steht ein Formschreiben bereit, mit dem man diese Auskunft von Microsoft anfordern kann. Laut Gesetz hat man ebenfalls einen Anspruch darauf, dass die gespeicherten persönlichen Daten, d.h. Name und Adresse etc., gelöscht werden, da diese von Microsoft nicht benötigt werden.
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