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Macht die Regulierungsbehörde der T-DSL-Flatrate den Garaus?

Reg TP prüft Wiederaufnahme des T-DSL-Verfahrens. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post prüft nach Aussagen ihres Präsidenten, Matthias Kurth, derzeit die Wiederaufnahme des T-DSL-Verfahrens, da sich zahlreiche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, die in der ersten Entscheidung vom 30. März dieses Jahres gefordert worden waren, immer noch nicht eingestellt haben.
/ Andreas Donath
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Obwohl das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster inzwischen in mehreren Sofortvollzugsentscheidungen die Verpflichtung der Deutschen Telekom AG zur Bereitstellung von Vorprodukten an Wettbewerbsunternehmen im Bereich des Line Sharing und des Resale bekräftigt haben, sind bis heute noch keine Lieferbeziehungen ausgehandelt worden, so die Reg TP.

Die inzwischen vorliegenden Angebote werden nach Angaben der Behörde höchstwahrscheinlich weitere zeitraubende Verfahren erfordern, weil Preise und Konditionen von den Vertragspartnern als unzumutbar gekennzeichnet werden. Auch bei Mietleitungen gibt es nach wie vor einen nicht "hinnehmbaren Rückstand" von etwa 9.000 unerledigten Aufträgen durch die DT AG.

"In dieser Situation wäre es das Beste, die DTAG würde umgehend selbst signifikante Anpassungen ihrer DSL-Strategie vornehmen. Dazu habe ich das Unternehmen ausdrücklich aufgefordert. Sollte sich in Kürze das Wettbewerbsszenario durch eigenes Handeln der DT AG nicht deutlich verbessern, wird uns ein erneutes Tätigwerden nicht erspart bleiben" , sagte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, in Bonn.


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