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Gericht bestätigt: DENIC ist eine Non-Profit-Organisation

DENIC arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das Landgericht Frankfurt hob gestern eine einstweilige Verfügung auf, die der deutschen Domain-Registrierungsstelle DENIC die Aussage verbot, sich als Non-Profit-Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht zu bezeichnen. Auf Betreiben eines Internet Providers war dies der DENIC untersagt worden.
/ Jens Ihlenfeld
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"Die DENIC war, ist und bleibt ein neutraler und nach dem Kostendeckungsprinzip arbeitender Dienstleister für die gesamte deutsche Internet Community" , sagte dazu Sabine Dolderer, Vorstandsmitglied der DENIC eG. "Jede gegenteilige Behauptung geht völlig an der Realität und unserem Selbstverständnis vorbei."


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