Gericht bestätigt: DENIC ist eine Non-Profit-Organisation
DENIC arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das Landgericht Frankfurt hob gestern eine einstweilige Verfügung auf, die der deutschen Domain-Registrierungsstelle DENIC die Aussage verbot, sich als Non-Profit-Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht zu bezeichnen. Auf Betreiben eines Internet Providers war dies der DENIC untersagt worden.
"Die DENIC war, ist und bleibt ein neutraler und nach dem Kostendeckungsprinzip arbeitender Dienstleister für die gesamte deutsche Internet Community" , sagte dazu Sabine Dolderer, Vorstandsmitglied der DENIC eG. "Jede gegenteilige Behauptung geht völlig an der Realität und unserem Selbstverständnis vorbei."