Alte Telefonkarten werden zum Jahresende ungültig
Umtauschregelung: Eventuelle Restguthaben verfallen nicht
Die Deutsche Telekom sperrt am 1. Januar 2002 alle Telefonkarten der so genannten ersten Generation für die Nutzung in öffentlichen Kartentelefonen. Betroffen sind, wie bereits im September 1999 angekündigt, Telefonkarten, die von 1987 bis 1998 hergestellt wurden. Eventuelle Restguthaben verfallen nicht. Sie können nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeit auf eine neue Telefonkarte transferiert werden.
Alle Telefonkarten, die ab 1999 produziert wurden und über ein aufgedrucktes, 36-monatiges Gültigkeitsdatum verfügen, können auch im neuen Jahr verwendet werden. Nach Ablauf der ausgewiesenen Gültigkeit bietet die Deutsche Telekom auch hier eine Umtauschregelung zum Erhalt des Restguthabens an.
Die Sperrung der Karten der ersten Produktionsjahrgänge und die Einführung einer befristeten Gültigkeit wurde notwendig, weil insbesondere in Großstädten wie z.B. Berlin und Hamburg zahlreiche gefälschte Karten in Umlauf gebracht wurden. Die bei den betroffenen Karten eingesetzte Chiptechnik entspreche nicht mehr dem heute üblichen Sicherheitsstandard.
Kunden, die noch Telefonkarten aus der Zeit vor 1999 haben, können diese ab Januar 2002 auf dem Versandweg bei der Deutsche Telekom CardService GmbH oder in kleineren Mengen (bis zu drei Karten) direkt im T-Punkt vor Ort umtauschen. Das Restguthaben der Telefonkarte wird dort ausgelesen und durch Ausgabe einer neuen Telefonkarte im gleichen Wert ersetzt.
Telefonkarten aus der Zeit zwischen 1987 und Oktober 1998 sind unter anderem leicht daran erkennbar, dass neben dem Herstellungsdatum kein Gültigkeitsvermerk aufgedruckt wurde.
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Unter welcher Adresse kann man denn die Telefonkarten umtauschen? mfg Astrid Rau