Reg TP legt neue Interconnection-Tarife fest
Regulierungsbehörde senkt Interconnection-Gebühren
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute eine neue Interconnection-Entgeltstruktur vorgelegt und damit die Preise, zu denen Wettbewerber Leistungen bei der Deutschen Telekom einkaufen können, gesenkt. Man habe dabei einen "fairen Kompromiss bei einer schwierigen und höchst kontroversen Ausgangslage" gefunden, so die Reg TP.
Die jetzt getroffene Entscheidung beruht auf einer Entgeltstruktur, die aus drei Tarifstufen ("local", "single transit" und "double transit") besteht. Diese Entgeltstruktur basiert ihrerseits auf einer Struktur für die Netzzusammenschaltung, die aus zwei Netzebenen mit 475 lokalen Einzugsbereichen auf der unteren und insgesamt 23 Grundeinzugsbereichen auf der oberen Netzebene besteht. Dem Entgeltantrag der Telekom lag ursprünglich ein dreistufiges Netz zu Grunde. Um flächendeckend Vorleistungen zum günstigsten Tarif einkaufen zu können, hätten sich die Wettbewerber an insgesamt 936 Bereichen mit der Telekom zusammenschalten müssen.
Nur auf den ersten Blick sei es nach den Worten von Reg-TP-Chef Matthias Kurth verwunderlich, dass die Regulierungsbehörde sich erneut für eine zweistufige Lösung entschieden habe. Die Beschlusskammer sehe in der genehmigten Entgeltstruktur die vom OVG Münster geforderte vermittelnde Netzkonfiguration. Man habe sich in der Entscheidung ausführlich mit den vorhandenen Netzstrukturen der DT AG beschäftigt und diese zum Ausgangspunkt der Überlegungen gemacht. Dabei wurde herausgearbeitet, dass sich auch die zurzeit vorhandenen Netzstrukturen der DT AG wesentlich von den beantragten unterscheiden.
Ab 1. Januar 2002 zahlen die Wettbewerber nun in der Hauptzeit (9 bis 18 Uhr) je nach Tarifzone 0,0065 bis 0,0186 Euro pro Minute sowie 0,0044 bis 0,0122 Euro je Minute in der Nebenzeit.
Während bisher auf der untersten Ebene eine Zusammenschaltung an höchstens 293 Punkten möglich war, würde dies nun um etwa 60 Prozent auf 475 Zusammenschaltungspunkte gesteigert. Alle Wettbewerber müssten demnach erhebliche Investitionen tätigen, wenn sie im gesamten Bundesgebiet die niedrigste Tarifstufe erreichen wollen. Würde man statt dieser 475 die beantragten 936 Einzugsbereiche genehmigen, käme dies einer Verdreifachung der Zusammenschaltungsstandorte gleich, die keineswegs mehr vermittelnden Charakter hätte, sondern zu unwirtschaftlichen Bündelverlusten führen und von der überwiegenden Mehrzahl der Wettbewerbsunternehmen in absehbarer Zeit nicht realisiert würde, so die Reg TP in ihrer Begründung. Die Telekom erhält nach Meinung der Behörde dagegen auch bei Beibehaltung ihrer derzeitigen Netzstruktur im internationalen Tarifvergleich angemessene und kostendeckende Entgelte.
"Unsere Entscheidung beruht keineswegs auf supereffizienten Annahmen, die nur auf der grünen Wiese geplant werden, sondern auf heute in Europa tatsächlich vorhandenen Produktions- und Entgeltstrukturen", erklärte Kurth.
"Trotz der mittlerweile üblichen und sehr schnellen Reaktionen appelliere ich an alle Beteiligten, die getroffene Entscheidung erst gründlich zu prüfen, bevor Festlegungen getroffen werden. Wir glauben, dass wir einen Rahmen setzen, der für eine absehbare Zeit Planungssicherheit gibt. Wie jeder Kompromiss kann er nicht allen alles Recht machen, aber wir erfüllen unseren gesetzlichen Auftrag, den Wettbewerb in einer schwierigen Marktlage zu fördern", merkt Kurth weiter an.
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