eco-Verband: Neuer Gesetzentwurf zur ISP-Haftung bedenklich

Verband der deutschen Internetwirtschaft fordert gesetzliche Regelung

Das von der Bundesregierung geplante Elektronische Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG) und der jüngste Entwurf des Teledienstegesetzes (TDG) werfen Deutschland in die "Steinzeit der Internet-Gesetzgebung" von 1996 zurück, warnte der Verband der deutschen Internetwirtschaft, eco Electronic Commerce Forum e.V. Es geht dabei um die Haftungsproblematik bei denjenigen Unternehmen, die Verbrauchern und Firmen den Zugang zum Internet ermöglichen, den Internet Service Providern (ISP).

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Nach bisheriger Rechtslage müssen die ISPs den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten nach allgemeinen Gesetzen nur dann sperren, wenn sie "Kenntnis" von den "rechtswidrigen Inhalten" erlangen und wenn die Maßnahme "technisch möglich" und "zumutbar" ist. Doch die im EGG vorgesehene Novellierung des TDG ersetzt den bisherigen Haftungsparagrafen durch eine neue Bestimmung. Die Folgen wären nach Eco-Einschätzungen fatal: Der Vorbehalt der Rechtswidrigkeit der Information und die technischen Möglichkeiten und die Zumutbarkeit sollen wegfallen - damit stünde jeder einzelne Provider einer uneingeschränkten Haftung für Internetinhalte nach allgemeinen Gesetzen gegenüber.

Als geradezu "fatal" beurteilt der Eco-Verband die Formulierung im neuen TDG-Entwurf, wonach die Verpflichtung zur Sperrung oder Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen selbst dann besteht, wenn die Provider-Verantwortung gemäß TDG gerade nicht festgestellt wird. "Das öffnet der Willkür abmahnwütiger Anwälte und unerfahrener Behörden Tür und Tor", befürchtet Harald A. Summa.

Erst kürzlich habe der Regierungspräsident von Düsseldorf als Aufsichtsbehörde begonnen, gegen Internet Service Provider in Nordrhein-Westfalen ordnungsrechtliche Schritte einzuleiten. "Seine Forderung an deutsche Provider, ausländische Webseiten auf ausländischen Servern zu sperren, zeugt von einem vollständigen Realitätsverlust", urteilte Eco-Geschäftsführer Harald A. Summa.

Zudem fehle schon die 1999 im Evaluierungsbericht zum Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG) von der Bundesregierung selbst angemahnte Klarstellung, wann ein Provider Kenntnis besitzt. "Erfüllt schon ein anonymer Anruf beim Pförtner des Providers den Tatbestand der Kenntnis und beginnt damit bereits die Haftung des Geschäftsführers der ISP-Gesellschaft", wirft eco-Chef Harald A. Summa eine Frage auf, auf die die neue Gesetzeslage schlichtweg keine Antwort hätte.

Der neue TDG-Entwurf erfordere von den Providern nicht mehr ein Handeln bei "Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Inhaltes". Wenn es aber nicht mehr auf die Rechtswidrigkeit ankommt, reiche es für eine Sperrungsverpflichtung aus, dass der Provider irgendwie erfährt, dass er angeblich illegale Informationen verbreitet oder hostet. Das bedeute für die Provider, dass sie den Ansprüchen Dritter auf eine Sperrung von Informationen einerseits und Schadenersatzansprüchen der eigenen Kunden andererseits ausgeliefert wäre, mutmaßt Eco.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft fordert daher eine explizite gesetzliche Regelung des Verfahrens, mit dem die Provider Kenntnis von bedenklichen Inhalten erhalten. Er fordert ferner, die Haftung der Provider auf das technisch Mögliche und wirtschaftlich Zumutbare zu begrenzen.

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thomase 07. Aug 2006

Hallo Leute, mein Freund und ich sind lange genug von der Post mit Ihren hohen...

thomase 07. Aug 2006

Hallo Leute, mein Freund und ich sind lange genug von der Post mit Ihren hohen...

Hardy 12. Mär 2004

Manchmal frage ich mich, weshalb ich die Zone verlassen habe ... Kann nur noch müde...

Borg³ 15. Okt 2001

Nö, denn die Damen und Herren Parlamentarier & Beamten wissen ja, wie ein Brief aussieht...



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