Internet-Supermärkte: Suppenhuhn statt Brathähnchen
Eine bis ins letzte Detail korrekt ausgeführte Bestellung hat Seltenheitswert, so die Tester. Meist wich die Lieferung zwar nur in Kleinigkeiten von der Bestellung ab, also H-Milch statt Vollmilch oder zu wenig vom bestellten Fisch – aber auch das könne unerfreulich sein. Wenn dann noch Informationen über Lieferbedingungen, Ansprechpartner und das Verhalten bei Reklamationen auf der Homepage schwer zu finden sind, wie das bei zwei Drittel der getesteten Supermärkte der Fall ist, sei das ärgerlich.
Schlecht schnitten alle geprüften Unternehmen bei der Produktinformation ab, denn die Anbieter informieren nicht ausreichend über die Zutaten, Herkunftsländer oder Güteklassen der im Internet angebotenen Produkte. Im normalen Einzelhandel müssen die Inhaltsstoffe auf dem Etikett angegeben werden, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Für den Onlinehandel mit Lebensmitteln gibt es noch keine gesetzliche Deklarationspflicht.
Die Stiftung Warentest fordert in der aktuellen Ausgabe (10/2001) der Zeitschrift test ausführliche Angaben über Zutaten und Inhaltsstoffe auch bei online angebotenen Lebensmitteln.
Mit "gut" abgeschnitten haben www.kaisers.de(öffnet im neuen Fenster) (Note 2,5) und www.otto-supermarkt.de(öffnet im neuen Fenster) (Note 2,4).
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