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Datenschutzbeauftragte gegen Verschlüsselungsverbote

Terroranschläge legitimieren nicht den Überwachungsstaat. Auf Grund zunehmender Forderungen nach neuen Überwachungsbefugnissen für Geheimdienste und Polizei nach den Terroranschlägen in den USA hat sich der stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, geäußert: "Die Terroranschläge in den USA sind auch für deutsche Politiker Anlass, neue Überwachungsbefugnisse für Polizei und Geheimdienste zu fordern und die Beschränkungen der Ermittlungsarbeit durch 'den Datenschutz' zu beklagen. Für beides gibt es derzeit keine tatsächliche Grundlage."
/ Christian Klaß
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Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass es selbst mit den weitestgehenden Überwachungsbefugnissen und den allerbesten Überwachungstechniken praktisch ausgeschlossen ist, professionell geschützte Kommunikation zu erkennen und zu entschlüsseln, betont Weichert. Werde eine starke Verschlüsselung genutzt, so könne dies beim Abfangen von Nachrichten vielleicht festgestellt werden. Werden geheime Botschaften durch Verstecken in Bildern oder sonstigen Datenbeständen mit Hilfe allgemein verfügbarer Steganografie verschleiert, so seien die Geheimdienste nach derzeitigem Stand der Technik jedoch "am Ende ihres Lateins" , heißt es weiter.

"Verschlüsselungsverbote nützen nichts gegen professionelle Verbrecher; wohl aber würden sie den Selbstschutz der unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger sabotieren. Vieles spricht dafür, dass die islamisch-fundamentalistischen Attentäter solche Techniken nutzen" , so Weichert. Daher sei es auch unsinnig, den Geheimdiensten Vorwürfe zu machen, durch Telekommunikationsüberwachung nichts von dem geplanten Massenmord gewusst zu haben.

Weichert weist darauf hin, dass wir in einer Risikogesellschaft leben, in der es keine 100-prozentige Sicherheit vor derart furchtbaren Verbrechen geben könne: "Statt in symbolischen gesetzgeberischen Aktionismus und massive Aufrüstung mit sicherheitsbehördlicher Überwachung abzugleiten, müssen alle konkret vorhandenen Ermittlungsansätze weiterverfolgt werden" . Nicht ungezielte Überwachung, also Stochern im Nebel, sondern Konzentration auf die Aufklärung der konkreten Verbrechen sei deshalb gefordert. Die Rechtsgrundlagen hierfür liegen Weichert zufolge vor.

"Wer – ob Politiker oder Funktionär von Sicherheitsbehörden – meint, der Datenschutz stehe wirksamen Ermittlungen entgegen, der muss hierfür den konkreten Nachweis erbringen. Pauschale Behauptungen sind ein Bärendienst für die Sicherheitsbehörden, weil sie nur das Misstrauen in deren Arbeit schüren" , mahnt der Datenschützer. Derartige populistischen Argumente seien demnach ein Spiel mit dem Feuer, das letztendlich "Freiheitsrechte vertilgen" könne.

"Die anlasslose Überwachung unserer ausländischen Mitbürger oder unseres Telekommunikationsverkehrs schürt feindliche Stimmungen und Angst und dies ist gerade der Nährboden für Terroristen. Die Datenschützer verschließen sich nicht neuen Methoden der Verbrechensaufklärung. Sie wehren sich aber gegen jeden Versuch, unter dem Vorwand von mehr Sicherheit Freiheitsrechte zu beschneiden" , bekräftigt Weichert abschließend.

Insbesondere in den USA haben Politiker nach den Terroranschlägen zunehmend nach einer Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten gerufen. Einige streben gar ein Kryptografie-Verbot an. Datenschützer aus aller Welt haben ihre Bedenken diesbezüglich geäußert, da mit dem Kryptografieverbot nicht nur ein Beschneiden der Privatsphäre einhergehe, sondern auch fraglich sei, ob sich Verbrecher an entsprechende Gesetze halten werden.


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