Zum Hauptinhalt Zur Navigation

NRW-Justizminister fordert Zugriff auf Teilnehmerdaten

Minister Dieckmann: Es gibt keinen rechtsfreien Raum im Internet. Allein die Zahl rassistischer und rechtsradikaler deutscher Seiten im Netz habe sich seit 1999 auf rund 1.000 Angebote mehr als verdreifacht, so der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Jochen Dieckmann, aus Anlass der Einführung des neuen Leitenden Oberstaatsanwalts in Düsseldorf, Reinhard Henke. Die Verletzung von Urheberrechten, besonders im Zusammenhang mit Musikdateien, habe Schlagzeilen gemacht. Spektakuläres Eindringen in fremde Computersysteme, Verbreitung von Viren, Ausspähen und Fälschung von Daten sowie Betrug im Internet "sind an der Tagesordnung", sagte Dieckmann.
/ Jens Ihlenfeld
Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Dieckmann verwies in diesem Zusammenhang auf die volkswirtschaftlichen Schäden, zuletzt verursacht durch den Computer-Wurm "Code Red". Zugleich appellierte Dieckmann an die Eigenverantwortung der Verbraucher: "Firewall, Anti-Viren-Programm und Zurückhaltung bei der Preisgabe persönlicher Daten sind unverzichtbar." Daneben betonte der Minister die Pflicht der Internet-Provider zur Kontrolle. Dieckmann: "Die Menschen in unserem Lande haben nicht nur einen Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre, sondern auch auf Schutz vor Ausspähung, unbefugtem Datenzugriff und Manipulation."

Die 19 Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen sollen sich nach den Worten von Dieckmann der Herausforderung entschlossen stellen. Allerdings sei den Ermittlungsbehörden der Zugang zu wichtigen Informationen, die Aufschluss über die Identität von Straftätern im Internet geben, häufig verschlossen. Der Justizminister fordert daher: "Wir brauchen ein vernünftiges Maß an Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Teilnehmerdaten in begründeten Verdachtsfällen - unter Berücksichtigung von Freiheit und Privatsphäre, aber auch gerade zu deren Schutz."

Dieckmann begrüßte den jüngst vorgelegten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu einer Regelung dieser Materie in der Strafprozessordnung. Der aus seiner Sicht ausgewogene Gesetzesvorschlag soll die bis zum 31. Dezember 2001 befristete Vorschrift des Fernmeldeanlagengesetzes ersetzen.

Positiv bewertete Dieckmann auch die Entwicklung im europäischen Raum. Dort sei zurzeit ein Übereinkommen in Vorbereitung, das Mindeststandards für die Bekämpfung der Datennetz-Kriminalität aufstellen werde. Am 23. August 2001 findet zudem in den Konferenzräumen des NRW-Justizministeriums die Tagung "Rechtsextremismus im Internet" mit über 70 Experten statt.


Relevante Themen