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Mobilfunknummer zum Mitnehmen erst ab Oktober 2002

Auch Mailboxrufnummern sollen beim Anbieterwechsel erhalten bleiben. Die Einführung der so genannten Netzbetreiberportabilität wird von der RegTP verschoben, d.h., erst ab 31.10.2002 sind die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, ihren Kunden die Möglichkeit zu geben, ihre Rufnummer bei Wechsel des Anbieters mitzunehmen.
/ Jens Ihlenfeld
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Es habe sich herausgestellt, dass die Einführung einer qualitativ hochwertigen und verbraucherfreundlichen Lösung neun Monate mehr Vorbereitungszeit erfordert als ursprünglich geplant. Daher hat die Regulierungsbehörde die entsprechende Frist verlängert. Damit soll unter anderem gesichert werden, dass auch die Portierung von Mailboxrufnummern möglich ist.

Die Mailboxrufnummer wird gebildet, indem zwischen die Dienstekennzahl und die Teilnehmerrufnummer eine zweistellige Kennung gesetzt wird. Anrufweiterschaltung zur Mailbox bei Nichterreichbarkeit, Abhören der Mailbox vom eigenen Mobiltelefon oder von jedem anderen beliebigen Telefon, direktes Aufsprechen von Nachrichten auf die Mailbox durch Dritte und der Empfang von Telefaxen wird über diese Nummer abgewickelt.


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