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Patentaufkommen an Hochschulen sollen gesteigert werden

Bundeskabinett beschließt Änderung des Hochschullehrerprivilegs. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Änderung des § 42 Arbeitnehmererfindergesetz zu reformieren. Damit werden die Hochschulen das Recht erhalten, Erfindungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Patent anzumelden und damit die wirtschaftliche Verwertung zu forcieren.
/ Andreas Donath
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Nach der bisherigen Regelung sind Erfindungen, die Hochschullehrer in dienstlicher Eigenschaft machen, freie Erfindungen. Das bedeutet, dass allein der Wissenschaftler und nicht die Hochschule das Recht hat, sein Forschungsergebnis zum Patent anzumelden und wirtschaftlich zu verwerten. Dies sei bislang nur unzureichend genutzt worden.

Werde von diesem Recht kein Gebrauch gemacht, so entfällt die Basis für eine wirtschaftliche Nutzung. Die Wissenschaftler scheuten die mit der Patentierung und wirtschaftlichen Verwertung einer Erfindung verbundenen Kosten, den Zeitaufwand und das wirtschaftliche Risiko, teilte das BMBF mit. "Die Folge davon ist, dass bislang ein erhebliches Innovationspotenzial an den deutschen Hochschulen brachliegt", sagte Bundesforschungsministerin Bulmahn. "Aber das gehört bald der Vergangenheit an."

Mit UMTS-Mitteln soll in Zukunft der systematische Auf- und Ausbau des Hochschulpatentsystems unterstützt werden. Bulmahn: "Mit unserer Hilfe werden neue Patent- und Verwertungsagenturen mit der professionellen Patentverwertung an den Hochschulen beginnen. Die systematische Erschließung von wirtschaftlich verwertbaren Ergebnissen von Forschungsarbeiten in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist eine gute Investition für künftige Innovationen unserer Volkswirtschaft."

"Diese Reform ist notwendige Voraussetzung, um die Ergebnisse der Hochschulforschung schneller und gezielter in die Anwendung zu bringen", erklärte Bulmahn.


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