Endgültig: Rabattgesetz und Zugabeverordnung fallen
Durch die Aufhebung der beiden Gesetze sollen sich die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen verbessern, die im Gegensatz zur ausländischen Konkurrenz bisher an die strengen deutschen Rabatt- und Zugabeverbote gebunden waren. Insbesondere international tätigen deutschen Online- und Versandhändlern soll dies zugute kommen.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller erklärte, dass die Abschaffung der beiden Regelwerke Bewegung in den Wettbewerb des Handels um seine Kunden bringe: "Die damit verbundenen Chancen können und sollten jetzt Verbraucher und insbesondere mittelständische Unternehmen für sich nutzen."
Die allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts, insbesondere die Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit (§ 1 und § 3 UWG und PreisangabenVO), sorgen dafür, dass Irreführungen und sonstigem Missbrauch bei der Rabattgewährung begegnet werden kann. Zusätzliche Regelungen zum Schutze des Verbrauchers bedarf es laut Bundeswirtschaftsministerium nicht.
Das Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, die im August erfolgen dürfte.
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