Domainmediation und Domainschiedsgericht für de.-Domains
Lösung für Kennzeichenkonflikte bei deutschen Domains?
Auf dem JuraMail-Symposion 2001 in Berlin hielt Rechtsanwalt von Herget ein Referat zum Thema Domainmediation und Domainschiedsgericht, mit denen Domainstreitigkeiten für alle Beteiligten eventuell kostengünstiger und gerechter entschieden werden könnten.
Eine organisierte außergerichtliche Konfliktlösungsstelle für Domainstreitigkeiten fehlt nach Angaben der Beteiligten bislang in Deutschland, insbesondere für die ".de"-Domains. Eine Schiedsstelle hätte den Vorteil der Zeit- und Kostenersparnis gegenüber einem gerichtlichen Verfahren. Die WIPO (World Intellectual Property Organisation) bietet deshalb auch seit rund einem Jahr ein solches Schiedsgerichtsverfahren für internationale Domains an. Für "de"-Domains fehlt eine solche Stelle bislang.
Angemahnt wird auch das Fehlen einer Domainmediationsstelle, die eine Konfliktregelung durch Konsens ermöglichen könnte und nicht durch Recht oder Macht, wobei sich die Parteien der Entscheidung eines so genannten Mediators - also etwa eines Schiedsrichters - freiwillig unterwerfen. Dabei steht man natürlich dem Problem gegenüber, dass beide Parteien dem Einsatz eines Mediators erst einmal freiwillig zustimmen - dies setzt neben Akzeptanz und Offenheit eventuell auch eine zugesicherte Vertraulichkeit des Vorgangs, über den entschieden werden soll, voraus. Dafür hätte ein solches Mediationsverfahren einen deutlichen Kostenvorteil und vielleicht auch die Möglichkeit für beide Parteien, den Vorgang so ethisch wie möglich entscheiden zu lassen - auch im öffentlichen Verständnis könnten so David-gegen-Goliath-Debakel verhindert werden.
Auf Grund dieser Vorteile sind sowohl die Gründung eines Domainschiedsgerichts als auch einer Domainmediationsstelle für "de"-Streitigkeiten geplant. Interessierte sind eingeladen, an einer vorbereitenden Sitzung zur Gründung einer Gesellschaft für Domainmediation und außergerichtliche Konfliktlösung teilzunehmen. Weitere Informationen gibt es bei Herrn Rechtsanwalt Harald von Herget aus Berlin.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed