GSDI lenkt im Streit um Newsletter-Abmahnungen ein
In einem offenen Brief an die Site Avograf.de, die sich für die Abgemahnten stark gemacht hatte, erklärte die GSDI: "Wir erklären ohne Anerkennung einer Rechtspflicht: a) dass der GSDI e.V. in jedem Einzelfall auf die durch die Rechtsanwälte Klinkert & Kollegen geltend gemachten Anwaltskosten als Ersatz für die Auslagen einer Geschäftsführung ohne Auftrag verzichtet; im Gegenzug verzichtet der Website-Betreiber auf die Geltendmachung von Ansprüchen gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den GSDI e.V."
Allerdings besteht man auch weiterhin auf die Abgabe einer, wenn auch modifizierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung und somit der Änderung der Newsletter-Anmeldung der abgemahnten Betreiber. Das Vertragsstrafeversprechen liegt bei 10.100,- DM, die fällig werden, wenn die Unterzeichner gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen. Diese Summe müsste dann an eine gemeinnützige Organisation gezahlt werden.
Weiterhin heißt es, dass es "zur Meidung gerichtlicher Maßnahmen ausreicht, wenn die nach obigen Vorgaben modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum Ablauf des 20. Juli 2001 in der Kanzlei Klinkert & Kollegen eingegangen ist".
Der Verein hatte diverse kleine, zum Teil nicht-kommerzielle Newsletter-Betreiber abgemahnt, da diese es Neuabonnenten nicht ermöglicht hätten, sich ohne Angabe ihres Namens einen Newsletter eintragen zu können. Dabei bezog man sich auf Paragraf 4 des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und den identischen Paragraf 13 des Mediendienstestaatsvertrags.
Damit stießen die selbst ernannten Verbraucherschützer aber auf Widerstand, diverse Organisationen wie Freedom for Links kündigten an, gegen den Verein vorzugehen und ihm die Klagefähigkeit entziehen zu wollen. Die Website Advograf.de verzeichnet bisher 59 abgemahnte Newsletter-Betreiber.
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