dmmv wettert gegen Internet-Gebühr für Öffentlich-Rechtliche
"Der in der Rundfunkgebühr beinhaltete Anteil für Online kommt einer Internetgebühr gleich, die jedoch nur wenige Inhalteanbieter begünstigt. So eine Zwangsgebühr ist wettbewerbsverzerrend!", so Rainer Wiedmann, Präsident des dmmv.
Die Frage der Gebührenfinanzierung von Online-Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch Rundfunkgebühren sei politisch umstritten, so der dmmv in einer Presseerklärung weiter. Knackpunkt sei die Frage der so genannten "Grundversorgung", die zum öffentlich-rechtlichen, durch den Rundfunkstaatsvertrag festgelegten und gebührenfinanzierten Auftrag der Sender gehört. "Online-Aktivitäten und das Internet gehören nicht ausdrücklich zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten", so Stefanie Krones, Rechtsreferentin des Verbandes.
Nach Meinung von Rainer Wiedmann ist die Grundversorgung per TV gesichert: "Wenn öffentlich-rechtliche Anstalten jetzt online subventioniert werden sollen, könnten die mit gleichem Recht auch anfangen, Tageszeitungen zu drucken." Alexander Felsenberg, Vizepräsident und Geschäftsführer des dmmv, gibt zu Bedenken, dass die Einführung einer Rundfunk-Gebühr für Online-Angebote eine Verzerrung der Chancengleichheit im Wettbewerb bewirkt und Auswirkungen auf alle Wirtschaftsbranchen hat.
"Rundfunkgebühren für ein neues Medium einzuführen bedeutet ein Zurückdrehen des Rades um 50 Jahre", so Felsenberg.
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