Eco-Verband lehnt CDU-Internetleitlinien ab
Teile der CDU äußern schon Bedenken
Die vom Bundesvorstand der CDU in Berlin diskutierte Ausweitung der Befugnisse der Strafverfolger findet in den Reihen der Wirtschaftsvertreter vehemente Ablehnung. Die CDU sei in der Realität der Informationsgesellschaft noch nicht angekommen, so der Eco-Verband. Sie würde vielmehr Angst vor dem Internet und neuen Technologien verbreiten.
"Die neuen Leitlinien zur inneren Sicherheit, die von der CDU veröffentlicht wurden, überbieten selbst die Law-and-Order-Politik zu Kohls Zeiten", findet der Geschäftsführer des Verbandes der deutschen Internet-Wirtschaft, Harald A. Summa. "Es soll wohl einmal mehr durch Verschärfung von Strafen und der Ausweitung von polizeilichen Befugnissen Sicherheit durch Abschreckung erreicht werden", mutmaßte Summa. "Was für den realen Raum gilt, soll natürlich ebenso für den virtuellen gelten, aber was die CDU will, ist das genaue Gegenteil. Was im realen Raum gilt, ist im virtuellen verboten."
Die CDU meint dagegen, dass es nicht hinnehmbar sei, dass unverzüglich notwendige Telefonüberwachungen von den Netzbetreibern nicht rund um die Uhr geschaltet oder Verbindungsdaten zur Aufklärung schwerer Straftaten oder Abwehr erheblicher Gefahren nicht vollständig oder mit unvertretbarem Zeitverzug zur Verfügung gestellt werden. Straftäter würden diese Hemmnisse gezielt ausnutzen und damit polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen unterlaufen.
Der Bundesvorstand der CDU versteht diese Einschränkung der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr als nicht hinnehmbar. Man wolle sich deshalb für ein Telekommunikationsrecht einsetzen, das die wirksame Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sicherstellt. Das würde die Rechte für die Polizei erweitern, z.B. eine Durchsuchung von Computern ohne Hinzuziehung von Staatsanwälten oder Richtern. Künftig sollen Polizei und Staatsanwaltschaft auch von Amts wegen ermitteln können dürfen.
Der eco-Verband: "Die Pflicht für Polizei und Staatsanwaltschaft von Amts wegen zu ermitteln, ergibt sich schon jetzt aus §§ 160 StPO. Dass aber Netzbetreiber gesetzlich zur Zusammenarbeitet mit der Polizei verpflichtet werden, indem sie eine 24-Stunden-Telefonüberwachung ermöglichen, Verbindungsdaten vollständig übermitteln und außerdem Daten für eine Mindestfrist speichern sollen, damit zur Strafverfolgung ohne Hinzuziehung von Staatsanwälten oder Richtern Durchsuchungen oder Kommunikationsüberwachungen durchgeführt werden können, ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten."
Doch auch aus den Reihen der CDU/CSU Bundestagsfraktion gab es schon Gegenmeinungen. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll und die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Martina Krogmann, bezeichnen das Diskussionspapier als "überhaupt nicht Internet-tauglich."
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Nun müsste man sich auch noch die Frage stellen, ob Leute, die im Internet kriminell...