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CDU kritisiert TKÜV-Entwurf als untauglich

Wettbewerbsnachteil für deutsche Anbieter. Vor der Anhörung im Unterausschuss Neue Medien zur Telekommunikationsüberwachungsverordnung am 5. Juli 2001 erklärt die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann: "Natürlich darf das Internet kein rechtsfreier Raum sein. Aber es ist schon vom Ansatz verfehlt, lediglich die Gesetze der normalen Telefonie auf das Netz zu übertragen. So ist der Entwurf der TKÜV wirtschaftsfeindlich und trägt auch nicht zu mehr Sicherheit bei."
/ Andreas Donath
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Krogmann hob die erheblichen Kosten für die Telekommunikationsanbieter hervor, die für die Überwachungsschnittstellen sowie die Aufwendungen für deren Pflege entstehen würden. Diese Kosten, die in anderen Ländern – außer den Niederlanden – nicht anfallen, würden einen Wettbewerbsnachteil für die deutschen Anbieter darstellen.

Verschlüsselungsprogramme würden es staatlichen Stellen nahezu völlig unmöglich machen, den Inhalt kompromittierender elektronischer Post zu lesen. Inzwischen sei auch die Anonymisierung der User im Netz problemlos möglich, so dass eine Zuordnungsproblematik entsteht, selbst wenn man den Inhalt lesen könnte, so Krogmann. Der Entwurf sei ein Beweis dafür, dass die Bundesregierung Struktur und Prinzip des Internet nicht verstanden habe und vor dem technologischen Fortschritt die Augen verschließe. Das Leitbild der klassischen Telefonie tauge nicht zur 1:1-Übertragung auf das Web. "Da schon dieser Grundansatz falsch ist, fordern wir die Bundesregierung im Interesse des IT-Standortes Deutschland auf, die TKÜV zurückzuziehen. Notwendig ist eine Reform des Telekommunikationsgesetzes und vor allem eine internationale Lösung, um einseitige Benachteiligungen der deutschen IT-Wirtschaft zu verhindern", so Krogmann.


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