Telekom beendet Inkasso für Call-by-Call-Anbieter
Call-by-Call-Anbieter mahnen ab 1. Juli selbst
Ab dem 1. Juli 2001 übergibt die Deutsche Telekom das gesamte Beschwerdemanagement sowie das Mahnverfahren für ausstehende Rechnungsbeträge für die im Call-by-Call-Verfahren geführten Telefongespräche an die jeweiligen Wettbewerbsunternehmen. Damit endet die bisherige Praxis, nach der die Deutsche Telekom neben der Rechnungsschreibung auch das Beschwerdemanagement sowie das Mahnverfahren für die Wettbewerber übernommen hatte.
Ab sofort sind die Call-by-Call-Anbieter selbst Ansprechpartner für Kundenbeschwerden, Rechnungsreklamationen und Rückfragen zu Rechnungsbestandteilen. Die jeweiligen Call-by-Call-Rechnungsinformationen werden ab dem 1. Juli auf der Telefonrechnung um die entsprechende Hotline-Nummer des Call-by-Call-Anbieters ergänzt. So kann der Kunde mögliche Reklamationen und Beschwerden direkt an den betreffenden Anbieter richten. Zukünftig werden nichtgezahlte Beträge im Call-by-Call-Verfahren direkt durch die Wettbewerbesunternehmen angemahnt.
Die Rechnungshotline der Deutschen Telekom wird ab dem 1. Juli grundsätzlich nur noch Fragen zu Rechnungsbestandteilen der Deutschen Telekom beantworten. Bei Kundenanfragen zu Call-by-Call-Gesprächen werden die Mitarbeiter der Deutschen Telekom auf die Call-Center der Wettbewerber verweisen.
Die Telefonrechnung der Deutschen Telekom enthält auch weiterhin auf Wunsch des Call-by-Call-Anbieters dessen Gesprächsabrechnung. Der ausstehende Rechnungsbetrag wird weiterhin im Lastschriftverfahren bzw. per Überweisung von der Deutschen Telekom entgegengenommen und der auf die Wettbewerber entfallende Betrag an diese weitergeleitet.
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