Gericht: Microsoft wird nicht gespalten
Nach Auffassung des Berufungsgerichts hat Microsoft nicht versucht, auf illegale Weise den Internet-Browser-Markt zu monopolisieren. Die Verknüpfung von Betriebssystem und Browser sei aber nicht rechtens und verstoße gegen §1 des Sherman Acts.
Pikant sind die Äußerungen der Richter in Bezug auf Richter Thomas Penfield Jackson. Dieser habe Medienvertretern unzulässige Interviews gegeben und beleidigende Kommentare in Richtung Microsoft abgegeben. Da zudem ein Teil seiner Urteilsbegründung im Berufungsverfahren entkräftet wurde, hebt das Berufungsgericht das Urteil von Jackson auf.
Man weist das Verfahren an die untere Instanz zurück und fordert, das Verfahren an einen anderen Richter zu übergeben. Das Urteil zur Spaltung des Konzerns hebt man vollständig auf und fordert, dies bei zukünftigen Urteilen zu berücksichtigen.