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FDP: Gesetzentwurf zu E-Commerce zu kompliziert

Ablehnung des bisherigen Gesetzentwurfes seitens der FDP. In der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Funke, dass man den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum elektronischen Geschäftsverkehr auch unter die Überschrift "warum einfach, wenn es auch kompliziert geht" setzen könne.
/ Andreas Donath
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Einfach wäre es laut Funke gewesen, die EG-Richtlinie über Electronic Commerce, genauer gesagt, die Richtlinie 2000/31/EG, 1:1 umzusetzen. 1:1-Umsetzung hätte bedeutet, dass das Herkunftslandsprinzip durchgängig umgesetzt würde. Dies tue der Gesetzentwurf jedoch nicht. "Denn Paragraf 4 des Telefondienstgesetzes (TDG) relativiert durch den Soweitsatz das Herkunftslandsprinzip. Insoweit meine ich, dass die eingeschränkte Umsetzung des Herkunftslandsprinzips gegen die Richtlinie und damit gegen Europarecht verstößt."

Ziel der E-Commerce-Richtlinie sei es, den elektronischen Geschäftsverkehr für Anwender und Nutzer einfacher zu machen. "Der jetzt eingeführte Günstigkeitsvergleich relativiert aber das Herkunftslandsprinzip und macht die Anwendung kompliziert, weil kaum zu beurteilen ist, was unter rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen günstiger ist" , so Funke weiter. Aus diesem Grunde habe der zuständige Kommissar Liikanen Bundesaußenminister Fischer am 5. Juni 2001 mitgeteilt, dass die geplante Umsetzung ins nationale Recht europawidrig sei, demgemäß drohe unnötigerweise der Bundesrepublik Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, führte Funke weiter aus.

Funke drohte eine Ablehnung des Gesetzentwurfes seitens der FDP an, wenn der Paragraf 4 TDG nicht grundlegend unter Wegfall des Günstigkeitsprinzips verändert wird. Man wolle in den Beratungen des Rechtsausschusses und des Wirtschaftsausschusses auf eine entsprechende Änderung hinarbeiten und dafür Sorge tragen, dass eine richtlinienkonforme Umsetzung des Herkunftslandsprinzips erfolgt.

"Solche Gesetze müssen gemeinsam mit der betroffenen Wirtschaft entwickelt werden und nicht gegen sie. Nur so kann der elektronische Geschäftsverkehr auch im Interesse des Verbrauchers gefördert werden" , sagte Funke.


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