Napster lockert rigide Filterregeln
Mit den Filtern wird die zu untersuchende Datei mit der Originalquelle verglichen. Die Erkennung soll unabhängig vom Datenformat, der verwendeten Bitrate oder leichten akustischen Verfremdungen funktionieren. Offensichtlich schoss Napster dabei über das Ziel hinaus und filterte so viele Songs heraus, dass von Musiktauschen mangels Masse kaum noch die Rede sein konnte. Die eindeutige Identifizierung von Musikstücken könnte, so der Chef von Relatable, auch dazu eingesetzt werden, eine genaue Tantiemenabrechnung mit den Rechteinhabern zu ermöglichen.
Die Beta-Version 10.3 des Napsterclients soll schon beim User untersuchen, welche Songs für den Tausch genutzt werden dürfen.
Mitte April 2001 hatte Richterin Marylin Patel in einer erneuten gerichtlichen Anhörung die Napsterfilter als zu schwach bezeichnet. Daraufhin wurden die technischen Maßnahmen seitens Napster deutlich verschärft, was in der Folge zu einer rapiden Abnahme des Songangebots auf der Tauschbörse führte und diese für immer mehr User unattraktiv werden ließ.
Napster gab Anfang Juni 2001 mit MusicNet eine Kooperation bekannt, die Napster den Zugriff auf die Musik der an MusicNet beteiligten Plattenfirmen erlaubt. Zu diesen zählen BMG Entertainment, EMI und die Warner Music Group.
Schon am 1. Juli 2001 soll eine kostenpflichtige Aboversion von Napster starten.



