Teilentscheidung zu Urheberrechtsabgaben auf CD-Brenner
Über die Höhe der Abgabe hat das Gericht noch nicht entschieden. HP hat bereits Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart ankündigt, mit der Begründung, dass man das alte Urheberrecht zur privaten Vervielfältigung (§§ 53 ff. UrhG) nicht eins zu eins auf die digitale Welt übertragen könne.
Hans-Jochen Lückefett, Geschäftsführer von HP Deutschland: "Das Informationszeitalter gibt Urhebern und Rechteinhabern die Möglichkeit, über den Umfang der Nutzung und die Verwertung ihrer Werke selbst zu bestimmen. Diese Entwicklung ist bereits voll im Gange und unumkehrbar. Bei der heute vorgelegten Entscheidung wurde sie nicht berücksichtigt."
HP betont, dass das alte System der Pauschalabgaben in der digitalen Welt nicht vor Piraterie schütze. Die EU-Direktive zum Copyright im digitalen Zeitalter habe hier bereits den richtigen Weg vorgezeichnet, indem sie die individuelle Lizenzierung als die zukünftige Verwertungsform favorisiere. Eine faire, nutzungsbezogene und unmittelbare Vergütung sei erst dadurch gewährleistet.
Hans-Jochen Lückefett: "Wie unvereinbar das System der pauschalen Abgaben mit neuen Abonnement-Modellen im Internet ist, zeigt die unausweichliche Folge: Alle, die neue Angebote nutzen, werden im Ergebnis doppelt zur Kasse gebeten. Sie bezahlen zum Beispiel die Subskriptionsgebühr inkl. dem Recht auf private Vervielfältigung und würden ein weiteres Mal über den Gerätepreis an die Rechteinhaber, vertreten durch die Verwertungsgesellschaften, bezahlen."
Die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Kunst-Bild sehen hingegen keine Alternative zu pauschalen Geräteabgaben, da eine gesonderte Abrechnung jeder einzelnen privaten Nutzung derzeit technisch nicht möglich und auch datenschutzrechtlich äußerst bedenklich sei. Die Konflikte zwischen Herstellern bzw. deren Industrievereinigung BITKOM und den Verwertungsgesellschaften erstrecken sich auch auf Drucker - eine Einigung scheint derzeit nicht in Sicht.



