dmmv warnt vor Risiken bei Urhebervertragsrechtsreform
Der dmmv gibt zu bedenken, dass gesetzliche Vergütungsansprüche zu Gunsten freier Mitarbeiter gerade die kleinen und mittleren Unternehmen der Digital Economy belasten, die sich kein Bilanzrisiko leisten können. Eine risikobehaftete Gesetzesregelung verschlechtere auch die Verhandlungsposition der Urheber, da das neue Gesetz die Planungsunsicherheit der Unternehmen erhöhe und sie diese auf ihre Auftragnehmer abwälzen könnten. "Urheber sollen angemessen vergütet werden. Für die Kalkulation gerade kleiner und mittlerer Unternehmen birgt aber ein gesetzlich festgeschriebener Vergütungsanspruch, der nachträglich durchgesetzt werden kann, kaum absehbare wirtschaftlichen Risiken, da diese häufig mit freien Auftragnehmern zusammenarbeiten" , so Alexander Felsenberg, Vizepräsident und Geschäftsführer des dmmv.
Im Unterschied zu der unbestimmten Formulierung des Reformentwurfs räume die gegenwärtige Regelung dem Urheber einen Anspruch auf Vertragsanpassung bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Vergütung des Urhebers und den Erträgen aus der Verwertung ein. Im Gegensatz dazu würde die potenzielle Forderung nach einer immer "angemessenen" Vergütung ein permanentes Risiko des Vertrags beinhalten, das auch bei der Kalkulation der Verwerter Berücksichtigung finden müsse, so der dmmv.
Ein gesetzlicher Anspruch, der jederzeit wiederaufleben kann, erschwere vernünftige wirtschaftliche Kalkulationen. "Deutsche Unternehmen, die - wie in der Multimediabranche üblich - in Vertragsbeziehungen zu freischaffenden Kreativen stehen, erleiden dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Anbietern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten" , so Stefanie Krones, Rechtsreferentin vom dmmv.