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dmmv warnt vor Risiken bei Urhebervertragsrechtsreform

Zukunft deutscher Multimediaunternehmen möglicherweise negativ beeinflusst. Der Referentenentwurf zum Reformvorhaben, der kurzfristig nach seiner Veröffentlichung im Kabinett und im Parlament beraten wird, beabsichtigt die Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern gegenüber Verwertern. Nach Meinung des dmmv bedeutet die Umsetzung der vorgesehenen Regelungen einen schwerwiegenden Eingriff in die Verhandlungsautonomie der Vertragsparteien. Dem Gesetzentwurf zufolge soll dem Urheber in Zukunft ein gesetzlicher Anspruch auf "angemessene Vergütung" zustehen, der - als Daueranspruch ausgestaltet- noch nachträglich geltend gemacht werden kann, warnt der Verband.
/ Andreas Donath
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Der dmmv gibt zu bedenken, dass gesetzliche Vergütungsansprüche zu Gunsten freier Mitarbeiter gerade die kleinen und mittleren Unternehmen der Digital Economy belasten, die sich kein Bilanzrisiko leisten können. Eine risikobehaftete Gesetzesregelung verschlechtere auch die Verhandlungsposition der Urheber, da das neue Gesetz die Planungsunsicherheit der Unternehmen erhöhe und sie diese auf ihre Auftragnehmer abwälzen könnten. "Urheber sollen angemessen vergütet werden. Für die Kalkulation gerade kleiner und mittlerer Unternehmen birgt aber ein gesetzlich festgeschriebener Vergütungsanspruch, der nachträglich durchgesetzt werden kann, kaum absehbare wirtschaftlichen Risiken, da diese häufig mit freien Auftragnehmern zusammenarbeiten" , so Alexander Felsenberg, Vizepräsident und Geschäftsführer des dmmv.

Im Unterschied zu der unbestimmten Formulierung des Reformentwurfs räume die gegenwärtige Regelung dem Urheber einen Anspruch auf Vertragsanpassung bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Vergütung des Urhebers und den Erträgen aus der Verwertung ein. Im Gegensatz dazu würde die potenzielle Forderung nach einer immer "angemessenen" Vergütung ein permanentes Risiko des Vertrags beinhalten, das auch bei der Kalkulation der Verwerter Berücksichtigung finden müsse, so der dmmv.

Ein gesetzlicher Anspruch, der jederzeit wiederaufleben kann, erschwere vernünftige wirtschaftliche Kalkulationen. "Deutsche Unternehmen, die - wie in der Multimediabranche üblich - in Vertragsbeziehungen zu freischaffenden Kreativen stehen, erleiden dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Anbietern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten" , so Stefanie Krones, Rechtsreferentin vom dmmv.


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