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Steht die T-DSL-Flatrate vor dem Aus?

T-Online verkürzt Mindestvertragslaufzeit auf sechs Tage. Wer ab sofort eine T-DSL-Flatrate bei T-Online bestellt, wird nicht mehr mit einer Mindestvertragsdauer von einem Jahr behelligt. Künftig kann man T-Online bei Neuverträgen innerhalb von sechs Tagen kündigen. Pessimisten sehen schon das Ende der T-DSL-Flatrate auf sich zukommen.
/ Andreas Donath
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Mitte Dezember 2000 geschah das gleiche schon mit der ISDN- und Analog-Flatrate von T-Online, deren Ende dann Mitte Februar 2001 angekündigt und durch tageszeitabhängige und Prepaid-Tarife ersetzt wurde. Angesichts dieser Parallele fürchten nun zahlreiche T-DSL-Flatratekunden das baldige Ende des unbegrenzten Surfvergnügens.

Die Änderung auf sechs Tage steht in der "Leistungsbeschreibung/Preisliste T-Online dsl flat", die seit dem 1. Juni 2001 gilt. Altverträge sind von den neuen Laufzeiten allerdings nicht betroffen. Natürlich können sich Kunden, die vor dem 1. Juni 2001 eine T-Online-T-DSL-Flatrate abgeschlossen haben, nicht auf die neuen AGBs und Leistungsbeschreibungen berufen, wie auch T-Online bei Altverträgen die 12-Monatsfrist beachten muss.

In den neuen Leistungsbeschreibungen zur T-DSL-Flatrate heißt es: "Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Werktage."

T-Online bleibt nach Ablauf der 12-Monatsfrist der Altverträge allerdings die Möglichkeit, allen Kunden zu kündigen und ihnen neue, womöglich volumenorienterte Verträge anzubieten.

Die neuen AGBs sind auf ftp://software.sda.t-online.de/pub/service/pdf/lbdslflat.pdf(öffnet im neuen Fenster) nachzulesen.


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