Steht die T-DSL-Flatrate vor dem Aus?
Mitte Dezember 2000 geschah das gleiche schon mit der ISDN- und Analog-Flatrate von T-Online, deren Ende dann Mitte Februar 2001 angekündigt und durch tageszeitabhängige und Prepaid-Tarife ersetzt wurde. Angesichts dieser Parallele fürchten nun zahlreiche T-DSL-Flatratekunden das baldige Ende des unbegrenzten Surfvergnügens.
Die Änderung auf sechs Tage steht in der "Leistungsbeschreibung/Preisliste T-Online dsl flat", die seit dem 1. Juni 2001 gilt. Altverträge sind von den neuen Laufzeiten allerdings nicht betroffen. Natürlich können sich Kunden, die vor dem 1. Juni 2001 eine T-Online-T-DSL-Flatrate abgeschlossen haben, nicht auf die neuen AGBs und Leistungsbeschreibungen berufen, wie auch T-Online bei Altverträgen die 12-Monatsfrist beachten muss.
In den neuen Leistungsbeschreibungen zur T-DSL-Flatrate heißt es: "Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Werktage."
T-Online bleibt nach Ablauf der 12-Monatsfrist der Altverträge allerdings die Möglichkeit, allen Kunden zu kündigen und ihnen neue, womöglich volumenorienterte Verträge anzubieten.
Die neuen AGBs sind auf ftp://software.sda.t-online.de/pub/service/pdf/lbdslflat.pdf(öffnet im neuen Fenster) nachzulesen.



