Steht die T-DSL-Flatrate vor dem Aus?
T-Online verkürzt Mindestvertragslaufzeit auf sechs Tage
Wer ab sofort eine T-DSL-Flatrate bei T-Online bestellt, wird nicht mehr mit einer Mindestvertragsdauer von einem Jahr behelligt. Künftig kann man T-Online bei Neuverträgen innerhalb von sechs Tagen kündigen. Pessimisten sehen schon das Ende der T-DSL-Flatrate auf sich zukommen.
Mitte Dezember 2000 geschah das gleiche schon mit der ISDN- und Analog-Flatrate von T-Online, deren Ende dann Mitte Februar 2001 angekündigt und durch tageszeitabhängige und Prepaid-Tarife ersetzt wurde. Angesichts dieser Parallele fürchten nun zahlreiche T-DSL-Flatratekunden das baldige Ende des unbegrenzten Surfvergnügens.
Die Änderung auf sechs Tage steht in der "Leistungsbeschreibung/Preisliste T-Online dsl flat", die seit dem 1. Juni 2001 gilt. Altverträge sind von den neuen Laufzeiten allerdings nicht betroffen. Natürlich können sich Kunden, die vor dem 1. Juni 2001 eine T-Online-T-DSL-Flatrate abgeschlossen haben, nicht auf die neuen AGBs und Leistungsbeschreibungen berufen, wie auch T-Online bei Altverträgen die 12-Monatsfrist beachten muss.
In den neuen Leistungsbeschreibungen zur T-DSL-Flatrate heißt es: "Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Werktage."
T-Online bleibt nach Ablauf der 12-Monatsfrist der Altverträge allerdings die Möglichkeit, allen Kunden zu kündigen und ihnen neue, womöglich volumenorienterte Verträge anzubieten.
Die neuen AGBs sind auf ftp://software.sda.t-online.de/pub/service/pdf/lbdslflat.pdf nachzulesen.
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Fast alle Gerüchte kamen bis jetzt immer von unseriösen Quellen. Bei T-Flat war dies...
Tscha, und so schnell kann es gehen, daß die nächste News Meldung ins Haus flattert...
Nein, du verwechselst DSL wohl mit ISDN. Nur bei ISDN fallen zeitgebundene Internet...
Na das is doch dann keine Flatrate mehr, sondern bei sagen wir mal 4 Std taeglich im...