CDU: Anstieg der Kreditkartenkriminalität nicht hinnehmen
Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen gefordert
Zum Anstieg der Kreditkartenkriminalität erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erwin Marschewski, dass offenbar niemand Konsequenzen daraus gezogen habe, dass die Kreditkartenkriminalität ungebremst zunimmt. Aus der vom Innenministerium vorgelegten polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass nach den Steigerungen der vergangenen Jahre auch in 2000 ein abermaliges erhebliches Anwachsen dieser Straftaten zu verzeichnen ist.
Angesichts der Bedeutung der Zahlungskarten im Lastschriftverkehr sowie an Geldausgabe- und Kassenautomaten könne dies nach dem CDU-Mann nicht einfach hingenommen werden. "Wenn Minister Schily darauf verweist, er werde mit der Wirtschaft 'in regelmäßigen Gesprächen Gegenmaßnahmen erörtern', dann reicht das nicht", so Marschewski.
Die CDU/CSU fordert deshalb die Wirtschaft auf, im Interesse ihrer Kunden mehr zur Verhinderung des Missbrauchs von Kreditkarten zu tun. Und das nach Ansicht der CDU ohne großen Aufwand, indem die Karten so verschickt werden sollten, dass es möglichst keine Postwegverluste gibt und das statt des kriminalitätsanfälligen Magnetstreifens die Karten mit Chips ausgestattet werden sollen. Außerdem solle die EC-Karte mit einem Foto des Inhabers versehen sein, um die Identität verlässlicher prüfen zu können, so die CDU.
Marschewski drohte an, dass, falls die Regierung in der allernächsten Zeit nichts unternehme, die Union die Initiative ergreifen und die Sicherheitsstandards per Gesetz durchsetzen will. Genauere Aussagen, wie dies geschehen sollte, machte Marschewski allerdings nicht.
2000 wurden 56.684 Fälle (1999: 45.359 Fälle) von Computerkriminalität erfasst. Damit gab es einen starken Anstieg um 25,0 Prozent (1999: -1,5 Prozent). Über vier Fünftel der Fälle, nämlich 44.284 (1999: 36.613), entfielen auf Betrug mittels rechtswidrig erlangter Karten für Geldausgabe- bzw. Kassenautomaten. Auf den eigentlichen Computerbetrug (§ 263a StGB) entfielen 6.600 Fälle (1999: 4.474 Fälle), 268 Fälle (1999: 124 Fälle) auf Fälschung beweiserheblicher Daten oder Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, 513 Fälle (1999: 302 Fälle) auf Datenveränderung oder Computersabotage, 538 Fälle (1999: 210 Fälle) auf Ausspähen von Daten, 2.298 Fälle (1999: 2.224 Fälle) auf Computer-Software- Piraterie und 2.198 Fälle (1999: 1.412 Fälle) auf Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten.
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