Bundeskartellamt genehmigt T-Info ohne Auflagen

Genehmigung ohne Auflagen innerhalb eines Monats

Das Bundeskartellamt hat die Gründung von T-Info als Gemeinschaftsunternehmen der T-Online International AG und den Telefonbuchverlagen ohne kartellrechtliche Auflagen genehmigt.

Artikel veröffentlicht am ,

Die kartellrechtliche Zustimmung stellt einen wichtigen Meilenstein für die Fortentwicklung der T-Online AG zum Internet-Medienhaus dar, teilte das Unternehmen mit. Damit sei der Weg frei, T-Info zu einem Auskunfts- und Informationsportal auszubauen und die bereits eingeleitete Content-Strategie konsequent weiterzuentwickeln.

Das Auskunfts- und Informationsportal www.T-Info.de soll die Möglichkeit bieten, national oder für jeweils gewünschte Regionen aktuelle Daten wie Rufnummern, Adressen, Tipps, Informationen, News, Namen und Marken zu suchen. Im Frühjahr 2001 ging das Angebot in einer ersten Phase ins Netz. Zeitgleich wurden die ersten Testversionen des Wap- und des Sprachportals zur CeBIT 2001 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

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