ISIS klagt gegen Regulierungsentscheidung zur letzten Meile
Bevorzugt Entscheidung der Regulierungsbehörde die Telekom?
Das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen ISIS Multimedia Net reichte Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die am 30. März von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post festgelegten Teilnehmeranschlussgebühren ein. Formell richtet sich die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, die durch die Regulierungsbehörde vertreten ist. Ebenso verfahren fünf weitere regionale Carrier. Die Telefongesellschaften erachten die Entgeltfestsetzung aus mehreren Gründen als rechtswidrig und sehen darin eine deutliche Behinderung des Wettbewerbs.
Die genehmigten Entgelte liegen nach Meinung der Kläger sowohl hinsichtlich der einmaligen als auch der monatlich zu zahlenden Summen deutlich, zum Teil um ein Vielfaches, über dem, was die privaten Endkunden der Telekom für die Bereitstellung eines Anschlusses zu zahlen haben.
Laut angefochtenem Bescheid kostet das "Vorprodukt" für die Bereitstellung eines Telefonanschlusses, die Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung, die Antragsteller mit 24,40 DM monatlich erheblich mehr als den Endkunden der Telekom der gesamte Telefonanschluss, der diesem mit nur 21,39 DM je Monat in Rechnung gestellt wird.
ISIS-Geschäftsführer Horst Schäfers kritisiert: "ISIS und andere Citycarrier haben nachgewiesen, dass die absolute Obergrenze für uns bei rund 18 DM liegen muss. Die tatsächliche Entscheidung der Regulierungsbehörde bevorzugt die Telekom und zementiert das Monopol."
Für die betriebsfähige Bereitstellung eines Telefonanschlusses, vergleichbar der Neuschaltung in den angefochtenen Bescheiden, zahlt der Endkunde einen Betrag von 86,96 DM an die Telekom, während diese für die Neuschaltung von den Wettbewerbern mindestens 169,20 DM verlangt. Noch krasser sei das Missverhältnis bei der Übernahme von betriebsfähigen Telefonanschlüssen, die dem Endkunden der Telekom mit 43,47 DM und den Wettbewerbern mit mindestens 181,09 DM in Rechnung gestellt werden.
Als Gipfel regulatorischer Unvernunft bezeichnet Schäfers die Tatsache, dass die Telekom nach wie vor auch noch Geld erhalte, wenn ein Kunde vom neuen Anbieter wieder zu ihr zurückkehre. Schäfers: "In der Summe ergibt sich aus den Entscheidungen, dass es für viele Unternehmen in Zukunft besser sein dürfte, ganz die Finger von Privatkunden zu lassen."
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Wenn diese Klage erfolgreich ist, dann frage ich mich wofür es die Gottverdammte...