Telekom verliert im Kampf um die "letzte Meile"
Die EU hatte in einer Verordnung die ehemaligen Fernmeldemonopolisten verpflichtet, den Wettbewerbern entbündelten Zugang zu gewähren. Die DTAG wollte den Wettbewerbern die Teilnehmeranschlussleitungen nur zusammen mit zusätzlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung stellen.
"Endlich besteht Rechtssicherheit in einer zentralen Frage der Marktliberalisierung", begrüßt Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO). Mit der heutigen Entscheidung stellte das Bundesverwaltungsgericht sicher, dass Deutschland nicht hinter das europäische Liberalisierungstempo zurückfällt, so der Branchenverband.
"Die Zeche einer solchen Verkaufskoppelung von Produkten hätten letztendlich die Verbraucher zahlen müssen. Auch ist die Entbündelung notwendig, um den Kunden eigene technische Entwicklungen anbieten zu können", so Lüddemann. Mit Blick auf die dreijährige Verfahrensdauer bis zur höchstrichterlichen Entscheidung weist der Verbandsgeschäftsführer zugleich auf die Notwendigkeit hin, schneller Rechtsschutz zu eröffnen. So sei bis zum heutigen Tage noch keine endgültige Entscheidung zur Teilnehmeranschlussleitung aus dem Jahr 1999 getroffen. In diesem Verfahren wird bislang nicht einmal über das eigentliche Thema, sondern lediglich über die Vorfrage gestritten, inwieweit Akteneinsicht gewährt werden darf.
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