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Telekom - XXL-Tarif bald auch für Analog-Anschlüsse

Regulierungsbehörde genehmigt XXL-Tarif befristet bis 31. Oktober 2001. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat jetzt die Entgelte des Optionsangebots "XXL" der Deutschen Telekom AG mit Wirkung zum 1. Mai 2001 genehmigt. Die Genehmigung wurde allerdings bis zum 31. Oktober 2001 befristet, um zu gewährleisten, dass zukünftig auch Kunden mit analogen Anschlüssen diskriminierungsfrei in den Genuss der Flat-Rate an Sonn- und Feiertagen kommen können.
/ Jens Ihlenfeld
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Die Deutsche Telekom AG wurde daher verpflichtet, auch für Analog-Anschluss-Kunden ein äquivalentes Angebot zu gestalten und bis spätestens zum 10. August 2001 einen entsprechenden Entgeltgenehmigungsantrag zu stellen.

In ihrem Beschluss bemerkte die zuständige Kammer der Regulierungsbehörde, dass die Entwicklung der bisherigen Nutzung des "XXL"-Angebots an Sonn- und Feiertagen zwar darauf hindeute, dass die Kosten der nutzungsunabhängig tarifierten Verbindungen von den Einnahmen des monatlichen Entgelts in Höhe von 12,83 DM netto abgedeckt werden können. Einer noch verbleibenden Prognoseunsicherheit bezüglich der künftigen Nutzung habe man durch die Auflage Rechnung getragen, dass die Deutsche Telekom AG auch weiterhin verpflichtet bleibe, gegenüber der Regulierungsbehörde monatlich über die Nutzerzahl und das Nutzungsverhalten der "XXL"-Kunden zu berichten.


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