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Rechtliche Rahmenbedingungen für das virtuelle Rathaus

Arbeitspapier zum "virtuellen Hausbau" vom MEDIA@Komm-Projekt vorgestellt. Von den Preisträgerstädten der Initiative MEDIA@Komm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie kommt ein Anstoß zur Anpassung der Formvorschriften im Verwaltungsrecht und damit zur Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Realisierung des "virtuellen Rathauses".
/ Andreas Donath
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In dem Arbeitspapier "Rechtliche Rahmenbedingungen für das virtuelle Rathaus – Anpassung der Formerfordernisse am Beispiel der Bremischen Landesbauordnung und Bauvorlagenverordnung" der Begleitforschung MEDIA@Komm wird erstmals eine Anleitung für eine elektroniktaugliche Anpassung von Rechtsvorschriften im Baurecht gegeben.

Das neue Arbeitspapier der Arbeitsgruppe "Bau eines Hauses" des MEDIA@Komm-Projekts der Freien Hansestadt Bremen soll auch für andere Städte Orientierung geben. Darin werden auf Grundlage der Novelle der Verwaltungsverfahrensgesetze beispielhaft alle Schriftformerfordernisse der Bremischen Landesbauordnung und Bauvorlagenverordnung auf ihre sachliche Angemessenheit hin überprüft und für eine elektronische Abwicklung angepasst.

Bemerkenswert ist dabei, dass nach der Anpassung 14 von 38 Schriftformerfordernissen künftig wegfallen und eine E-Mail ausreichend sein soll. Darüber hinaus enthält das Arbeitspapier eine allgemeine Anleitung über Schriftformfunktionen und ihre Umsetzungsmöglichkeiten in elektronischen Verwaltungsprozessen des Nürnberger MEDIA@Komm-Projekts, verfasst von der Curiavant Internet GmbH.

Das Arbeitspapier bietet eine Grundlage für die weitere Diskussion zur Anpassung der Formvorschriften, insbesondere auch zwischen Kommunen und Ländern. Das Papier "Rechtliche Rahmenbedingungen für das virtuelle Rathaus..." (Nr. 04/2001) kann kostenlos von der MEDIA@Komm-Homepage heruntergeladen werden oder gegen eine Schutzgebühr von 15,- DM unter der Adresse Deutsches Institut für Urbanistik, Vertrieb, Postfach 12 03 21, 10593 Berlin oder per Fax: 030-39001-275 angefordert werden.

Der Multimedia-Wettbewerb MEDIA@Komm wurde 1998 zur Förderung der Abwicklung medienbruchfreier rechtsverbindlicher elektronischer Verwaltungsdienstleistungen in Städten und Gemeinden ins Leben gerufen. Die drei Preisträger, die Freie Hansestadt Bremen, die Stadt Esslingen (in Kooperation mit Ostfildern) sowie der Städteverbund Nürnberg, werden bei ihrer Umsetzung seit Ende 1999 mit insgesamt über 50 Millionen DM durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstützt.


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