CDU: Mehr Belastung für die Wirtschaft durch Datenschutz
Bundesregierung schieße über das Ziel hinaus
Die Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich Datenschutz, Beatrix Philipp, MdB, erklärte, dass die Bundesregierung der Wirtschaft mit der Gesetzesänderung zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die im Bundestag verabschiedet worden ist, nicht nur das bundesdeutsche Datenschutzgesetz an eine EU-Richtlinie angeglichen, sondern in einigen Bereichen auch darüber hinaus gegangen würde; bei der Einführung eines Datenschutzaudits, der Videoüberwachung und der Chipkartenregelung.
Alle drei Punkte seien nicht Bestandteil der EU-Richtlinie. Hier seien SPD und Grüne zwar schnell, aber nicht gründlich gewesen, da diese Schritte in der so genannten 2. Stufe der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes vorgesehen waren, die noch in dieser Legislaturperiode erfolgen soll.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt das geplante Datenschutzaudit ab und bezeichnet die Vorschriften zur Videoüberwachung als unzureichend.
Beim Datenschutzaudit würden externe Auditoren die Arbeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und seine Stellung abschwächen, da sie nur im Sinne einer "Momentaufnahme" tätig werden.
Bei der Videoüberwachung kritisiert die CDU/CSU-Bundestagfraktion, dass eine Anhörung deutlich gemacht habe, dass es völlig unterschiedliche Auffassungen von Sinn und Zweck, von Chancen und Grenzen der Videoüberwachung gibt. Videoüberwachung habe nach Ansicht von Philipp mehrere Ziele: Es gehe um das Sicherheitsempfinden der Bürger, dass es sich oft vom tatsächlichen Bedrohungspotenzial unterscheide. Videoüberwachung solle auch der vorbeugenden Bekämpfung von Kriminalität dienen und präventiv wirken, so Philipp.
Im zweiten Schritt der Novellierung solle darauf geachtet werden, dass ein Konsens gefunden wird, der den "gläsernen Menschen" verhindert, aber Interessen etwa der Kriminalitätsprävention und -bekämpfung auch berücksichtige.
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