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Telekom geht gerichtlich gegen VATM Verband vor

VATM hatte Kunden vor Wettbewerbsmethoden gewarnt. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung versucht die Deutsche Telekom AG den Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) unter Druck zu setzen. Dieser hatte auf eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Bonn hingewiesen, das der Deutschen Telekom AG untersagt hatte, Kunden von Wettbewerbsunternehmen ohne jede schriftliche Einwilligung auf das Telekomnetz zurückzuschalten.
/ Andreas Donath
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Als Erstes, fordert die Telekom, hätte der Verband Journalisten und Leserschaft darauf hinweisen müssen, dass es sich bei einer einstweiligen Verfügung um eine vorläufige Regelung handele, gegen die die Deutsche Telekom AG noch Rechtsmittel hätte einlegen können. Vielleicht wären derartige Rechtsausführungen über die weiteren juristischen Möglichkeiten der Deutschen Telekom AG, sich gegen eine ihr missliebige Entscheidung eines deutschen Gerichtes zur Wehr zu setzen, in einer Pressemitteilung für fachlich interessierte Leser interessant gewesen. Der VATM hält es aber nicht für seine Aufgabe, die Deutsche Telekom AG auf mögliche Rechtsmittel hinzuweisen.

Mit einem Ordnungsgeld in Höhe von einer halben Million DM will die Deutsche Telekom AG dem Verband untersagen lassen, zu behaupten, mehrere türkische Mitbürger hätten eidesstattlich versichert, per Telefon zur Nutzung des Telekom-Tarifs "Aktiv plus" beworben worden zu sein. Daraufhin wären sie trotz Vertrages mit anderen privaten Telefonanbietern ohne jede schriftliche Einwilligung wieder auf die Telekom umgeschaltet worden. Der VATM vermutet, dass unter systematischer Umgehung des Datenschutzes, Kunden gezielt zurückgeworben würden, die zuvor bei der DTAG eine Umschaltung auf ein Wettbewerbsunternehmen veranlasst hätten.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln könnte sich nach Meinung der VATM erweisen, dass die Warnungen des Verbandes vor den Wettbewerbsmethoden der Telekom nicht nur gerechtfertigt sind, sondern sogar noch untertrieben waren.

Fast einen Monat, nachdem der Verband die Kunden mit seiner Pressemitteilung vom 05.03.2001 gewarnt hatte, stellte die Deutsche Telekom AG die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit fest und wandte sich am 29.03.2001 an das Landgericht Köln. Am 03.04.01 wurde dem Verband die Ladung zugestellt. Termin wegen der enormen Eilbedürftigkeit: 05.04.


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