Zwingt die Deutsche Telekom TelDaFax in den Konkurs?
Die Deutsche Telekom habe mit der Einstellung ihrer Dienstleistungen gegenüber TelDaFax gedroht, falls TelDaFax nicht schriftlich bestätigen konnte, eine vereinbarte Rückzahlung ihrer Verbindlichkeiten an die Deutsche Telekom zu erfüllen. TelDaFax sei aber nicht in der Lage gewesen, eine solche Bestätigung ohne eine formelle Finanzierungszusage von World Access zu geben. World Access hatte die Deutsche Telekom davon unterrichtet, dass ihr Board of Directors planmäßig diese Woche zusammenkommen sollte, um einen Finanzierungsplan für TelDaFax zu verabschieden, und hatte um Verlängerung der Frist bis zum 6. April gebeten.
World Access war bereit, bis zu dieser Frist für die TelDaFax-Dienstleistungen eine Vorauszahlung zu leisten, um so das Kreditrisiko für die Deutsche Telekom hinsichtlich der erbetenen Verlängerung auszuräumen. Die TelDaFax-Mutter will nun begonnene Gespräche mit Vertretern der Telekom fortsetzen, um die Unterbrechung der Dienstleistungen für TelDaFax zu verhindern und die Tochter vor dem Konkursverfahren zu schützen.
"Dies ist ein offensichtliches Beispiel dafür, dass die Deutsche Telekom sämtliche Maßnahmen ergreifen möchte, um ihre Monopolstellung auf dem deutschen Markt zu retten" , erklärte John D. Phillips, Chairman und Chief Executive von World Access. "Für die DTAG hätte die Verlängerung der Frist keinerlei Risiko bedeutet, denn wir sind ja bereit, im Namen von TelDaFax zu zahlen. Unser Vorstand hätte so die Möglichkeit gehabt, die gesamten Anforderungen hinsichtlich der Finanzierung von TelDaFax zu beurteilen. Es scheint mehr als nur reiner Zufall zu sein, dass die DTAG genau an demselben Tag mit der Abschaltung von TelDaFax drohte, an dem die Akquisition einer Mehrheitsbeteiligung an TelDaFax durch eine US-Firma abgeschlossen wurde."
"Dies verdeutlicht erneut, dass die Deregulierung des deutschen Marktes möglicherweise misslungen ist. Hier hatte die DTAG einen Verdrängungswettbewerb zum Erhalt ihres Marktanteils geführt, mit dem sie sich jedoch finanziell selbst geschadet hat. Zudem gelang es der DTAG, die gesetzliche Genehmigung von Gebühren an andere Dienstleistungsanbieter für Rechnungsstellungs- und Eintreibungsdienste zu bekommen, die weit über die handelsüblichen Geschäftsbedingungen hinausgehen. Die DTAG stellt anderen Dienstleistungsanbietern außerdem Zusammenschaltungsanschlüsse auf einer jährlichen Vorauszahlungsbasis in Rechnung, was ebenfalls nicht handelsüblich ist" , so Phillips weiter.
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