Bundesnotarkammer gibt erste Signaturzertifikate aus
Voraussetzung für die Zertifikatsausgabe war die Genehmigung für den Betrieb der Zertifizierungsstelle durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), die im Dezember vergangenen Jahres erteilt worden war.
Die erste Chipkarte mit dem "elektronischen Schlüssel" nahm der Leiter der Zertifizierungsstelle, Alexander Benesch, im Rechenzentrum des technischen Partners, der Deutschen Post Signtrust, in Darmstadt entgegen. Benesch betonte die Notwendigkeit, die elektronische Kommunikation mit höchstmöglicher Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit zu versehen.
"Ohne Sicherheit und Vertrauen in die elektronische Kommunikation wird es keinen ernst zu nehmenden elektronischen Rechtsverkehr geben" , erklärte Benesch. Was liege dabei näher, als notarielle Sicherheits- und Vertrauensstandards aus dem traditionellen Rechtsverkehr in die virtuelle Kommunikation zu übertragen, so die Begründung der Bundesnotarkammer.
Mit ihren individuellen digitalen Schlüsseln können Notare nicht nur eigene Dokumente signieren. Sie können auch Dokumente von Klienten auf deren Wunsch hin mit ihrem "elektronischen Siegel" versehen.
Sobald der Gesetzgeber die erforderlichen Bestimmungen erlässt, können die Notare ihre Dokumente auch in elektronischer Form anbieten. Dies könnte helfen, den elektronischen Rechtsverkehr ein Stück vertrauenswürdiger zu machen.



