Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Landes-Datenschutzbeauftragte üben Kritik

Bedenken bezüglich G10-Novellierungs-Entwurf. Auf der 61. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 8. und 9. März in Düsseldorf wurde die Bundesregierung von Experten aufgefordert, den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis zu gewährleisten. Auf personenbezogene Daten solle nur strikt zweckgebunden zugegriffen werden können.
/ Christian Klaß
Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Hintergrund war die geplante Novellierung des Verbrechensbekämpfungsgesetzes (G10), gegen dessen Entwurf die Datenschutzbeauftragten in der vorliegenden Form erhebliche verfassungsrechtliche und -politische Bedenken haben. In ihrer Entschließung, die den Innenministern des Bundes und der Länder und dem Bundesrat zugeleitet wurde, bemängeln die Datenschutzbeauftragten folgende Punkte:

  • Den Nachrichtendiensten werden weitere Befugnisse im Bereich der Verhütung und Verfolgung von Straftaten zugewiesen.
  • Die Möglichkeiten zu Eingriffen in den gesamten internationalen Telekommunikationsverkehr werden in großem Umfang erweitert.
  • Die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgesehene Kennzeichnungspflicht der G10-Daten wird bei der Datenübermittlung durch Ausnahmen aufgeweicht.
  • Es fehlen klare Regelungen, die ausschließen, dass die Daten für andere als die nach dem Gesetz vorgegebenen Zwecke verwendet und übermittelt werden.
  • Ausnahmeregelungen können zu einem dauerhaften Ausschluss jeglicher gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger führen.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Einzelnen stehe dem freien Zugang zu behördeninternen, amtlichen Informationen jedoch nicht entgegen, wenn der Datenschutz sowie Betriebsgeheimnisse gewahrt blieben, heißt es in einer Pressemitteilung der von den Datenschutzbeauftragten ins Leben gerufenen Initiative "Sicherheit im Internet".

"Wir beobachten eine rasante technische Entwicklung und damit zunehmende Möglichkeiten, viele Lebensbereiche zu überwachen. Der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung muss in diesem Zusammenhang im Vordergrund stehen. Mit Interesse wird auch die weitere Diskussion zu den Informationszugangsgesetzen zu verfolgen sein. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es bereits einen Entwurf" , heißt es dazu von Bettina Sokol, der Vorsitzenden der 61. Konferenz der Datenschutzbeauftragten und Landesbeauftragte für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen.


Relevante Themen