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VATM: Telekom wirbt mit unzulässigen Wettbewerbsmethoden

VATM erwirkt einstweilige Verfügung gegen Telekom. Mit einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Bonn laut VATM der Deutschen Telekom AG verboten, Kunden von Wettbewerbsunternehmen ohne jede schriftliche Einwilligung auf das Telekomnetz zurückzuschalten. Mehrere türkische Mitbürger hatten eidesstattlich versichert, per Telefon zur Nutzung des Telekom-Tarif "Aktiv plus" überredet worden zu sein. Daraufhin wurden sie trotz Vertrages mit anderen privaten Telefonanbietern unter Hinweis auf das "Kleingedruckte" der Telekom automatisch wieder auf die DTAG umgeschaltet.
/ Jens Ihlenfeld
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Grund: "Aktiv plus" verbietet in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Nutzung von Preselection-Angeboten der Wettbewerber.

"Die Vermutung liegt nahe, dass unter systematischer Umgehung des Datenschutzes Kunden gezielt zurückgeworben werden, die zuvor bei der DTAG eine Umschaltung auf ein Wettbewerbsunternehmen veranlasst hatten", so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM).


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