Gericht: Napster muss Musiktitel auf Zuruf sperren
Die Musikindustrie wird in der einstweiligen Verfügung aufgefordert, Napster entsprechende Informationen zu Titel, Künstlername und Dateiname sowie die entsprechenden Beweise zur Urheberschaft zukommen zu lassen.
Dies mag zwar für Napster im ersten Augenblick besser sein, als generell den Service zu schließen - doch Richterin Marilyn Hall Patel stellte klar, dass es auch Napsters Aufgabe sei, Variationen im Dateinamen durch Einsatz entsprechender Maßnahmen selbst herauszufinden und den Tausch derartiger Musikstücke ebenfalls zu blocken.
Innerhalb von drei Werktagen nach Benachrichtigung über einzelne urheberrechtsverletzende Musikstücke auf Napster muss die Musiktauschbörse künftig Maßnahmen ergreifen, um den Tausch der entsprechenden Dateien zu unterbinden. Wie Napster dies im Einzelnen technisch anstellen soll, geht aus dem Schriftsatz des Gerichts nicht hervor - dies ist allerdings auch nicht Sache des Gerichts, das hervorhob, dass es grundsätzlich möglich ist, auch Variationen des Künstler-, Song- oder Dateinamens zu blocken, sofern diese bekannt sind oder von Dritten identifiziert werden.
Künftig soll die Plattenindustrie zudem die Daten (Künstler-, Song- oder Dateinamen) von künftigen Neuveröffentlichungen an Napster liefern, damit diese gleich beim Erscheinen entsprechender Musikstücke auf der Tauschbörse selbige blocken können.
Der Dachverband der amerikanischen Plattenindustrie, die RIAA, feiert indes die Entscheidung: "Wir sind erfreut darüber, dass das Bezirksgericht so schnell entschieden hat und werden schnellstens die vom Gericht vorgeschriebenen Informationen liefern" , sagte Hilary Rosen, President und CEO der Recording Industry Association of America (RIAA).
Etwas sarkastisch sagte Rosen, dass die RIAA sich freue, das Ende von Napsters gesetzbrecherischen Aktivitäten zu erleben.
Napster wollte die Verfügung zunächst nicht kommentieren.



