Met@box erstattet Strafanzeige wegen falscher Presseberichte
Es sei unwahr, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen die Met@box AG ermittelt. Ebenso habe es niemals die von Prior behauptete Hausdurchsuchung in den Räumen der Met@box AG gegeben. Eine Sicherstellung von Beweismaterial fand ebenfalls niemals statt. Falsch sei ebenfalls die Behauptung Priors, die Met@box AG habe sich im vergangenen Jahr beharrlich geweigert, den Unterzeichner eines Letter of Intent zu benennen. Met@box war immer wieder wegen der Verkündung von zweifelhaften Großaufträgen ins Kreuzfeuer geraten.
Prior berufe sich auf angeblich "gut unterrichtete Behördenkreise". Das Unternehmen zweifelt die Richtigkeit dieser Quellenangabe an, hat jedoch vorsorglich eine Strafanzeige gegen unbekannt erstattet.
Außerdem prüft eine Reihe von Großaktionären des Unternehmens, den Beschuldigten wegen der bereits heute morgen verursachten Vermögensschäden auf Schadensersatz zu verklagen. Der Vorstand der Met@box AG wird zudem den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Egbert Prior beantragen, um weitere öffentliche Falschaussagen zu unterbinden. Weiterhin wurde Herr Prior aufgefordert, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.



