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Explorer-Markenrechtsstreit: Berufung zurückgewiesen

OLG Düsseldorf lässt Symicron abblitzen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung in Sachen der Marke Explorer zurückgewiesen. Das Gericht nahm zur markenrechtlichen Argumentationen keine Stellung, sondern entschied nach kurzer Beratung, die Berufung der Symicron GmbH, die durch den Anwalt von Gravenreuth vertreten wird, abzuweisen.
/ Andreas Donath
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Beim "Explorer"-Streit ging es um die Bejahung oder Verneinung der Verwechslungsfähigkeit der für Symicron eingetragenen Marke Explorer und die Frage, ob die Markenrechte durch das Setzen eines Hyperlinks oder Bereitstellung eines ähnlichnamigen FTP-Clients im Wege der Abmahnung geltend gemacht werden darf.

Die Klägerin und Berufungsbeklagte hatte auf ihrer privaten Homepage das Programm Ftp-Explorer der amerikanischen Firma FTPX zum Download angeboten und nicht, wie viele Abgemahnte vorher, nur einen Link zu dem Programm gesetzt.

Wie eingangs erwähnt, ging der Vorsitzende Richter gar nicht auf die markenrechtliche Situation ein sondern entschied, dass die Abmahnungen einen Seriencharakter aufweisen und damit unrechtmäßig seien. Dadurch wurde auch die Berufung hinfällig. Die schriftliche Urteilsbegründung bleibt abzuwarten.


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