Gesetz über elektronische Signaturen verabschiedet
Diese Signaturen werden im Gesetz als "qualifizierte elektronische Signaturen" bezeichnet. Die erforderliche Anpassung der Formvorschriften soll rasch folgen. Der Regierungsentwurf zur Anpassung der Formvorschriften im Privatrecht wird derzeit im Bundestag beraten. Bundeswirtschaftsminister Müller bat den Bundestag, auch dieses Gesetz zügig zu beraten, damit die notwendigen Anwendungen für die elektronischen Signaturen in Deutschland rasch kommen können.
"Das neue Gesetz ermöglicht jetzt den europaweiten Einsatz rechtsgültiger elektronischer Signaturen. Darüber hinaus ist es uns gelungen, das bereits markteingeführte Sicherheitsniveau des alten Signaturgesetzes durch die Schaffung des Verfahrens der freiwilligen Akkreditierung als Option für den Markt zu halten. Gleichzeitig arbeiten wir an einer europaweiten Anpassung der Sicherheitsstandards, um rasch einen effektiven Binnenmarkt für elektronische Signaturen zu ermöglichen" , so Minister Müller. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz wird jetzt dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet, so dass es bis Ende März 2001 verabschiedet werden kann. Es wird angestrebt, dass das Gesetz im Mai 2001 in Kraft tritt.
Parallel zum Signaturgesetz wird die neue Signaturverordnung vorbereitet. Nach Abschluss der Auswertung der Stellungnahmen der beteiligten Kreise und der sich anschließenden Vier-Monatsfrist zur Notifizierung der Verordnung in Brüssel wird mit einem Inkrafttreten der Verordnung im August 2001 gerechnet.
"Mit dem Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen gehören wir zur Spitzengruppe der EU-Mitgliedsstaaten, die die EG-Signaturrichtlinie vom Dezember 1999 umsetzen" , stellte Bundeswirtschaftsminister Müller anlässlich der Verabschiedung des neuen Signaturgesetzes durch den Deutschen Bundestag fest.