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Rambus - Klage in Deutschland verschoben

Verschiebung auf Grund verfahrensrechtlicher Gründe. Der mit Spannung erwartete Verfahrensbeginn der von Rambus angestrengten Patentrechtsklagen gegen die deutschen Niederlassungen der Speicherhersteller Micron und Hyundai verzögert sich. Laut Rambus sind daran Verfahrensfragen schuld, die von den Gegnern zur Sprache gebracht wurden.
/ Christian Klaß
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Damit haben die Rambus-Gegner zumindest eine Woche Zeit gewonnen, in der sich der Richter erbeten hat, nur Verfahrensfragen zu klären. Weder die deutsche Niederlassung von Micron, noch die von Hyundai konnten dazu einen Kommentar abgeben.

Nächste Woche dürfte es mit dem Verfahren dann allerdings endgültig losgehen und geklärt werden, ob von Hyundai und Micron hergestellte (DDR-) SDRAM-Bausteine Patente von Rambus verletzen und ob Lizenzzahlungen gezahlt werden müssen. Die Klagen hat Rambus bereits in den USA angestrengt, wo man ebenfalls auf den Ausgang wartet.

Kommentar:
Während Rambus seine Patente schützen und Lizenzzahlungen fordert, fürchtet die Speicherindustrie, dass der Speichertechnologiehersteller zum Monopolisten wird, der den Markt mit Lizenzzahlungen nach Gutdünken steuern kann. Diese Befürchtungen hat Rambus selber angeheizt: Das Unternehmen hat bereits angekündigt, höhere Lizenzgebühren für seine SDRAM-Technologien zu verlangen, als für die von ihm präferierte, aber preislich bisher eher unattraktive RDRAM-Technologie. Damit will es offenbar dem steigenden Interesse der Industrie an schnellen und günstigen DDR-SDRAMs entgegenwirken. Auf den Ausgang und die Auswirkungen der Gerichtsverfahren darf man also gespannt sein.


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