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Urteil: Napster vor Gericht gescheitert

Berufungsgericht bestätigt einstweilige Verfügung gegen Napster. Nach einem monatelangen Befragungsverfahren verkündete ein US-Berufungsgericht jetzt seinen Urteilsspruch über die Rechtmäßigkeit der Musik-Tauschbörse Napster. Das Gericht bestätigte praktisch in allen juristisch wichtigen Punkten die Meinung der vorgelagerten einstweiligen Verfügung eines US-Bezirksgerichts, das im Juli 2000 verfügt hatte, dass Napster alle Titel, auf die Urheberrechte angemeldet sind, aus seinen Verzeichnissen entfernen muss.
/ Andreas Donath
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Gegen dieses Urteil hatte Napster sofort Revision beantragt – die einstweilige Verfügung wurde vorerst aufgehoben. Die Recording Industry Association of America (RIAA) hatte die Klage gegen den Download-Dienst bereits im Dezember 1999 eingereicht, weil als MP3-Dateien kodierte und urheberrechtlich geschützte Musikstücke über den Dienst verteilt werden.

Da das Berufungsgericht aber die Begründung für die einstweilige Verfügung noch einmal vom vorgelagerten Gericht überarbeitet sehen möchte, dürfte noch einige Zeit vergehen, bis Napster wirklich zum Handeln gezwungen ist. Vermutlich wird das Unternehmen wieder in Revision gehen.

Selbst wenn Napster letztlich abgeschaltet werden muss, ist es fraglich, ob dies große Auswirkung auf die Internet-Verbreitung von Musikstücken haben wird, da es zu Napster bereits mehrere Alternativen gibt.

Die RIAA feiert indes die Entscheidung: "Dies ist ein klarer Sieg" , kommentierte Hilary Rosen, President und CEO der Recording Industry Association of America (RIAA), das Urteil.


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