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CDU gegen pauschale Urheberrechtsabgabe auf Computer

CDU-Internetkommission zur Sicherung der Urheberrechte im digitalen Zeitalter. Die CDU-Internetkommission tritt prinzipiell für eine nutzungsbezogene, individuelle Zuordnung der Vergütungsansprüche und Vergütungspflichten ein und hält Pauschalvergütungen für eine Hilfskonstruktion, die nicht auf Dauer akzeptiert werden kann. Insofern sei der nach Angaben der CDU unstreitige Änderungsbedarf des Urheberrechts geeigneter Anlass, auch die bestehenden Regelungen nach diesem Grundsatz zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
/ Andreas Donath
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Der PC ermöglicht als Multifunktionsgerät zwar auch Kopierfunktionen, jedoch treten diese hinter andere Nutzungen - insbesondere die Verwaltung und Bearbeitung persönlicher und betrieblich genutzter Dateien - zurück. Jede zusätzliche Geräteabgabe verteuert nicht nur nach Ansicht der CDU den Einstieg ins digitale Zeitalter.

Die Einführung einer pauschalen Geräteabgabe würde nach Ansicht der CDU eine bestehende problematische Hilfskonstruktion übernehmen und damit weiter verfestigen. Zusätzliche Geräteabgaben könnten deshalb nur eine provisorische, zeitlich befristete Lösung sein, so die CDU weiter. Die Entwicklung technischer Schutzmechanismen müsse gefördert werden. Eventuelle Abgaben sollten regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden und seien von vornherein zu befristen, so die CDU.

Letztendlich müsse die Frage der Sicherung angemessener Urhebervergütungen im internationalen Rahmen gelöst werden. Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist nach Ansicht der CDU eine gute Ausgangsposition für die Harmonisierung der Frage der Urheberrechtsvergütung auf europäischer Ebene.

Für die Übergangszeit bis zur Marktreife digitaler Rechtemanagementsysteme solle ein Vergütungssystem für urheberrechtlich geschützte Leistungen entwickelt werden, das den Interessen der Urheber, den Realitäten in der Informationsgesellschaft und der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie gerecht wird. Solange der Stand der Technik eine individuelle Vergütung tatsächlicher Nutzung nicht zulässt, muss nach Ansicht der CDU zur Wahrung berechtigter Interessen an Formen der Vergütung virtueller Nutzung angeknüpft werden.


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